Aus dem Siegburger Amtsgericht Siegburg: 23-Jähriger drohte Betreuerin mit dem Tod

SIEGBURG · Der Angeklagte gibt die Bedrohung der Betreuerin zu. Die Behauptungen über Essensentzug und Züchtigungen in einer Einrichtung seien aber wahr.

 Die Drohung gab der Angeklagte zu.

Die Drohung gab der Angeklagte zu.

Foto: dpa/Arne Dedert

Wegen Bedrohung und Verleumdung musste sich ein 23-jähriger Mann aus Siegburg vor dem Amtsgericht verantworten. Der Mann, der zurzeit in einer Siegburger Betreuungseinrichtung wohnt, soll im September 2019 in einem Internetportal beleidigende und verleumderische Behauptungen über eine Einrichtung in Wanderath in der Eifel und deren Mitarbeiter verfasst und Mitte Juni eine Mitarbeiterin des Hauses per Sprachnachricht mit dem Tode bedroht haben.

Auf Nachfrage von Richterin Alexandra Pohl räumte der Mann bereitwillig ein, die Frau bedroht zu haben. „Das stimmt, das kann ja auch nachgewiesen werden“, gab er zu. Aber die Verleumdungen seien keine. Denn es handele sich nur um Wahrheiten über die Zustände in dieser Betreuungseinrichtung für psychisch kranke Menschen, in der er zwischen 2015 und 2017 wohnte. Dort wollte er nach eigenen Angaben „psychisch stabilisiert werden, um ein eigenständiges Leben führen zu können“. Aber in der Einrichtung seien die Bewohner mit Essensentzug, körperlichen Züchtigungen und Einschluss in einem Deeskalationsraum bestraft worden, wenn sie Anordnungen nicht folgten. Wenn jemand etwa nicht am Morgensport teilnehmen wollte, seien Zwangs- und Strafmaßnahmen gefolgt.

„Da war viel Gewaltpotenzial“

Die Zustände in solchen Betreuungseinrichtungen (in ganz Deutschland) hätten dann auch das „Team Wallraff“ um den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff auf den Plan gerufen. Eingeschleuste Journalisten hätten die Zustände dokumentiert, erklärte der rechtliche Betreuer des Angeklagten.

Eine als Zeugin geladene Mitarbeiterin der Einrichtung, die für Jugendliche mittlerweile geschlossen ist, berichtete, dass sie im fraglichen Zeitpunkt kaum in der Einrichtung gearbeitet habe. Es könne aber durchaus sein, dass jemand zu den Essenszeiten nicht erschien und ihm später nur noch eine Scheibe Brot vorgesetzt worden sei. „Damals lebte in der Einrichtung ein besonderes Klientel, da war viel Gewaltpotenzial, viele waren übergriffig.“

Aufgrund der Beweisaufnahme beschlossen Gericht und Staatsanwaltschaft schließlich, das Verfahren wegen Verleumdung einzustellen. Die Bedrohung indes war nicht wegzudiskutieren, und der Angeklagte hatte wegen ähnlicher Delikte auch schon einige Einträge im Bundeszentralregister. So verurteilte das Gericht, unter Einbeziehung einer Strafe aus dem vergangenen Jahr, den Mann zu 80 Tagessätzen zu je zehn Euro.

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