Verhandlung vor dem Amtsgericht Ermittler finden Kinderpornografie bei 29-jährigem Siegburger

Siegburg · Wegen des Erwerbs und Besitzes kinderpornografischer Schriften musste sich ein 29-Jähriger am Montag vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten. Der Angeklagte wies jegliche Schuld von sich.

 Ein 29-jähriger Siegburger musste sich wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)

Ein 29-jähriger Siegburger musste sich wegen Besitzes kinderpornografischer Schriften vor Gericht verantworten. (Symbolfoto)

Foto: DPA

Auf dem Handy und dem PC des 29-jährigen Siegburgers wurden zehn Bilder mit kinderpornografischem Inhalt im Ordner Papierkorb gefunden. Auf den Geräten fanden Ermittler auch ein Video, das ebenfalls Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen zeigt. Das Video breche jedoch nach zwei Sekunden ab, vermutlich wegen eines Dateifehlers. Der Angeklagte erschien ohne Anwalt, dafür aber mit Dolmetscher vor dem Amtsgericht, obwohl er sich auch auf Deutsch gut verständigen konnte. Das Verfahren konnte am Montag nicht abgeschlossen werden, da der 29-Jährige sich für unschuldig erklärte. Bei einem weiteren Termin soll der Ermittlungsbeamte, der auf die kinderpornografischen Schriften gestoßen war, als Zeuge befragt werden.

Bilder seien untergeschoben worden

Richter Herbert Prümper bewies während der Sitzung im Amtsgericht zunächst noch Geduld mit dem Angeklagten. Dieser hatte eine ganze Reihe von Erklärungen parat, wie die Bilder und das Video den Weg auf seine Festplatte gefunden haben könnten. Erst gab er an, die Dateien in Unkenntnis ihres Inhalts erhalten und sie nach dem Öffnen sofort gelöscht zu haben. Dann behauptete er, auf jedem Handy in Deutschland, das man willkürlich konfisziere, fände man irgendwelche kompromittierenden Dinge. Als Nächstes legte der 29-Jährige dem Richter selbstausgedruckte Unterlagen vor, um zu beweisen, dass ihn jemand verfolge, bestehle und ihm die Dateien untergeschoben habe.

Außerdem würden viele Freunde und Bekannte seinen Computer benutzen, und vielleicht habe einer von ihnen die Dateien heruntergeladen. Noch zuletzt, als Richter Prümper bereits einen neuen Termin angesetzt hatte, um den mit dem Fall betrauten Beamten Anfang Februar zu befragen, stellte der Angeklagte Fragen: Ob es in diesem „freien Land“ nicht erlaubt sei, Pornos zu schauen. „Nicht, wenn die Personen darin unter 18 sind“, erklärte der Vorsitzende nun doch recht gereizt, die Software habe dies bei einer Prüfung der Bilder festgestellt. Der Fall wird am 7. Februar fortgesetzt.

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