Troisdorfer Paar vor dem Landgericht Bonn Freispruch für Frau im Prozess um Maskenverweigerer

Bonn/Troisdorf · Im Fall des Trios, das im Mai 2020 mit seiner Maskenverweigerung in einem Troisdorf Supermarkt Aufmerksamkeit erregte, stand nun die beteiligte Frau vor dem Bonner Landgericht. Ihr wurden gefährliche Körperverletzung und ein tätlicher Angriff auf Polizisten vorgeworfen.

 Ein Bild vom Prozess im vergangenen Jahr: Jetzt wurde die Frau freigesprochen.

Ein Bild vom Prozess im vergangenen Jahr: Jetzt wurde die Frau freigesprochen.

Foto: Leif Kubik

Das Trio wollte einen Zwischenfall provozieren: Kurz nach Einführung der Maskenpflicht im Einzelhandel betrat eine heute 33-jährige Frau mit ihrem Lebensgefährten und ihrem Halbbruder einen Discounter in Troisdorf. Der 36-jährige Lebensgefährte trug demonstrativ keine Maske, und der gemeinsame Plan der drei sah vor, die Reaktion des Ladenpersonals zu filmen und das Video anschließend als Protest gegen die Maskenpflicht ins Netz zu stellen. Die Situation lief allerdings völlig aus dem Ruder, und am Ende der Aktion mussten zwei Polizeibeamte ins Krankenhaus gebracht werden.

Bereits vor einem Jahr waren die beiden Männer zu Bewährungsstrafen von 16 beziehungsweise zehn Monaten verurteilt worden. Die beteiligte Frau wurde nun hingegen am Freitag vom Vorwurf der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung sowie des tätlichen Angriffs auf Polizisten freigesprochen. Vor Jahresfrist war ihr Verfahren von dem der beiden Männer abgetrennt worden, da sie eine Woche vor Verfahrensbeginn eine Tochter zur Welt gebracht hatte.

Der Freispruch habe in einer Beziehung einen etwas faden Beigeschmack, sagte die Vorsitzende Richterin der zuständigen 1. Großen Strafkammer in Bonn bei der Urteilsbegründung. Das von allen drei Beteiligten am nächsten Tag ins Netz gestellte Video habe nämlich eine unvorstellbare Hetze ausgelöst, die sich die Frau mit ankreiden lassen müsse. Dass die Taten, die der Frau in der Anklage zur Last gelegt worden waren, sich so nicht ereignet haben, konnte aber völlig eindeutig geklärt werden: Neben dem von den Beteiligten ins Netz gestellten Video existieren nämlich auch noch Aufnahmen aus der Überwachungskamera des Marktes. Und darauf ist völlig unzweifelhaft zu erkennen, dass die Frau die beiden von den Supermarktmitarbeitern zu Hilfe gerufenen Polizeibeamten keinesfalls angegriffen hat. Von den erhobenen Vorwürfen, die Beamten mit einem Einkaufswagen touchiert und sogar geschubst zu haben, war nichts zu sehen. Vielmehr scheinen die Beamten bei ihrem Einsatz bisweilen ein wenig über das Ziel hinausgeschossen zu sein.

Es flossen Tränen

Bis zum Eintreffen der Polizei habe es keinerlei Anzeichen gegeben, dass die Diskussion, die sich zwischen dem Trio und den Mitarbeitern des Marktes entsponnen hatte, in eine körperliche Auseinandersetzung münden könne, so die Richterin. Zwar habe der Halbbruder den relativ spät eingetroffenen Polizisten nur sehr unwillig seine Papiere gezeigt, sei aber bereits auf dem Weg aus dem Markt gewesen. Auch die Frau war bereits dabei, ihre Papiere vorzuzeigen, als sie von einem der Beamten etwas wirsch angefasst wurde. Das sah nun wiederum der Halbbruder, der in der Folge wütend wurde. Erst da kam es zu der körperlichen Auseinandersetzung, in deren Verlauf die beiden Polizisten verletzt worden waren.

Die einzige Beteiligung der Frau bestand nun in ihrem sichtbaren Bemühen, die Parteien voneinander zu trennen. „Augen zu und mittenrein“, hatte die 33-Jährige ihre Beteiligung an der Rangelei zu Verfahrensbeginn umschrieben. Die Urteilsverkündung nahm sie mit sichtbarer Erleichterung auf, es flossen sogar Tränen.

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