Lauter Hahn Siegburg: Geldstrafe wegen Schüsse auf Hühnerstall

Siegburg · Einem 56-jährigem Eitorfer krähte der Hahn zu laut. Also griff er zum Luftgewehr. Ihm seien die Sicherungen durchgebrannt, sagte er vor Gericht.

 Symbolfoto: Der Hahn des Nachbars krähte zu laut. Ihm seien die Sicherungen durchgebrannt, sagte der Angeklagte.

Symbolfoto: Der Hahn des Nachbars krähte zu laut. Ihm seien die Sicherungen durchgebrannt, sagte der Angeklagte.

Foto: dpa/Michael Reichel

Mancher gibt sich viele Müh mit dem lieben Federvieh, heißt es bei Wilhelm Busch. Das gefällt aber nicht jedem. Das Hahnengeschrei wird oft nicht schön gefunden, weil es stets mit lautem Geräusch verbunden ist. So erging es einem 56-jährigen Eitorfer, der mit einem Luftgewehr Kaliber 4,5 Millimeter dem Krähen des nachbarlichen Hahns ein Ende setzen wollte. Weil das verboten ist, stand der Mann jetzt vor einem Siegburger Strafrichter und musste sich wegen versuchter Sachbeschädigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Am 14. Juni im vergangenen Jahr hatte der Angeklagte gegen 9.18 Uhr angelegt, laut Staatsanwaltschaft aber die Hühner verfehlt. Er habe nicht auf die Hühner geschossen, sondern auf den Hühnerstall, gab der Eitorfer ziemlich erregt zu Protokoll. Jeden Sonntag müsse er die Polizei rufen, weil der Hahn der Nachbarn so laut schreie. Und er wolle wenigstens einmal in der Woche, nämlich sonntags, ausschlafen.

„Sie dürfen nicht einfach in der Gegend herumballern“

Auf Nachfrage von Richter Daniel Hahn erklärte er weiter, er kenne sich mit dem Waffengesetz nicht aus. Er habe auf Ratten geschossen und auf das Gehege. Ihm seien „die Sicherungen“ durchgebrannt. Die Nachbarn behandelten ihn „wie einen Russen“, sagte er weiter zu dem schon seit Jahren schwelenden Nachbarschaftsstreit, der auch schon vor einem Zivilgericht landete.

In dem anliegenden Verfahren gehe es aber nicht um den Nachbarschaftsstreit, erklärte Richter Hahn: „Sie dürfen nicht einfach in der Gegend herumballern.“ Das sei keine Waffe gewesen, sondern ein Spielzeug, versuchte der Angeklagte sich zu entschuldigen.

Das Urteil: 20 Tagessätze zu je 40 Euro

Wegen des Geständnisses und keinerlei Voreintragungen im Bundeszentralregister forderte die Staatsanwaltschaft dann eine Geldstrafe in Höhe von 25 Tagessätzen zu je 40 Euro. Dabei sei die „sehr emotionale“ Lage berücksichtigt worden. Unter Betrachtung der „Gesamtsituation“, der guten Führung und Einsicht des Angeklagten verurteilte Richter Hahn ihn zu 20 Tagessätzen zu je 40 Euro. „Das Mittel war unverhältnismäßig“, gab er dem Verurteilten mit auf den Weg.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Nicht der richtige Weg
Kommentar zur Notbremse in der Region Nicht der richtige Weg