Bewährungsstrafe abgelehnt Jobcenter-Betrüger muss für 15 Monate in Haft

Neunkirchen/Siegburg · Mit dem unrechtmäßig bezogenen Geld vom Jobcenter finanzierte der 27-Jährige seine Spielsucht. Es war nicht das erste Mal, dass er wegen ähnlicher Delikte vor Gericht stand.

Ein Justizmitarbeiter am Amtsgericht Siegburg. (Symbolfoto)

Ein Justizmitarbeiter am Amtsgericht Siegburg. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

Zu 15 Monaten Haft verurteilte Richter Ulrich Wilbrand einen 27-Jährigen aus Neunkirchen wegen Betrugs. Der war vor dem Siegburger Amtsgericht angeklagt, weil er zwischen November 2021 und März 2022 unrechtmäßig rund 4500 Euro Arbeitslosengeld vom Jobcenter kassierte, obwohl er im gleichen Zeitraum eine gut bezahlte Anstellung bei einem Eventunternehmen innehatte.

Hinter allem steht die Spielsucht

Die Tat räumte der junge Mann vollumfänglich ein. Er gab an, seit 2019 spielsüchtig zu sein und seitdem mehr als 90.000 Euro mit Sportwetten verzockt zu haben. Er betonte aber, sich mittlerweile habe sperren lassen, sodass er weder online spielen, noch ein stationäres Wettbüro oder ein Spielcasino besuchen könne. Wilbrand hielt ihm vor, bereits zehn Einträge wegen Betrugs im Bundeszentralregister zu haben und im Jahr 2022 vom Amtsgericht Köln zu einer Haftstrafe von einem Jahr auf Bewährung wegen gewerbsmäßigen Betrugs verurteilt worden zu sein.

Die nun verhandelte Tat beging der Angeklagte während der Bewährungszeit. Wie er „jemals wieder auf einen grünen Zweig kommen“ wolle, fragte ihn Wilbrand und wollte wissen, ob der Neunkirchener psychiatrische Hilfe in Anspruch nehme. Auf Anraten seiner Schwester, die Psychologin sei, hätte er die Hilfe eines gesetzlichen Betreuers in Erwägung gezogen. „Das habe ich dann aber doch nicht gemacht, weil ich mich nicht einschränken wollte“, so der Angeklagte.

Nur pro forma Student

Er berichtete, dass er seit einem Jahr an der Kölner Uni für ein Studium eingeschrieben sei, aber kaum an Vorlesungen teilgenommen habe, weil er als Kellner für ein Unternehmen arbeite und zu Jahrmärkten fahre. „Um Geld zum Zocken zu verdienen“, stellte Wilbrand klar. Er warf dem 27-Jährigen vor, die Uni lediglich zur Sicherung sozialer Vergünstigungen zu nutzen, ansonsten aber Geld zum Spielen verdienen zu wollen. „So etwas nennt man normalerweise Schmarotzer, aber wir wissen, dass ihr Verhalten einen Grund hat“, sagte der Richter. Er machte dem Mann unmissverständlich klar, dass er ihm keine positive Sozialprognose ausstellen könne und daher eine Strafe auf Bewährung nicht in Betracht käme. Denn es sei nicht zu erwarten, dass der Angeklagte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lasse und künftig keine Straftaten mehr begehen werde.

Vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass er nie psychologische Hilfe in Anspruch genommen und sich nie durch Rückzahlung um Wiedergutmachung der von ihm angerichteten Schäden bemüht habe. Schließlich habe er auch keine gerichtlich angeordneten Sozialstunden geleistet.

Meistgelesen
Sonja’s letzte Schicht
Kneipe in der Friedrichstraße in Bonn schließt Sonja’s letzte Schicht
Neueste Artikel
Zum Thema
Traditionen im Advent und wie sie
Hilfe, es weihnachtet sehr
Glosse: Rituale zur WeihnachtszeitHilfe, es weihnachtet sehr
Aus dem Ressort