Amtsgericht Siegburg Mann bekommt nach Einbruch und Diebstahl Bewährungsstrafe

Siegburg · Ein 38-jähriger Mann musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten. Wegen Einbruchs und Diebstahls bekam er eine Bewährungsstrafe.

Wegen Einbruchs und Diebstahls stand jetzt ein Mann vor Gericht in Siegburg.

Wegen Einbruchs und Diebstahls stand jetzt ein Mann vor Gericht in Siegburg.

Foto: dpa/Arne Dedert

Das Amtsgericht Siegburg hat am Dienstag einen 38-jährigen Mann zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Der Mann war im Juni 2021 in Sankt Augustin in zwei Gartenlauben eingedrungen. Wie die Staatsanwältin ausführte, soll er eine Angel im Wert von 50 Euro und eine Motorsäge im Wert von 200 Euro entwendet haben. Als ihn der Besitzer der Angel zur Rede stellen wollte, habe der Angeklagte ihm damit auf den Kopf geschlagen und versucht, über eine Außentreppe in den Keller eines Wohnhauses einzudringen, was misslungen sei.

Danach habe er gesehen, wie eine Frau ihr Haus verließ. Daraufhin sei er in das Haus eingedrungen, um ein Mobiltelefon und diverse Kleinteile im Gesamtwert von 300 Euro zu entwenden. Als die Bewohnerin zurückgekommen sei, habe er einen Karton mit den Gegenständen mitgenommen und versucht, durch den Keller zu flüchten. Ein hinzugerufener Helfer kam mit einem Besenstiel, den der Mann an sich genommen und zerbrochen habe. Er habe mit Steinen geworfen und sei nach draußen geflüchtet, wo er von Polizisten in Empfang genommen wurde. Dort wehrte sich der Lkw-Fahrer heftig und verletzte einen Beamten. Der 38-Jährige wurde mit zur Wache genommen, wo er randalierte. Später wurde er in die Rheinische Landesklinik eingewiesen.

Angeklagter kann sich nach eigenen Angaben nicht erinnern

Der Vater einer kleinen Tochter gab an, sich nicht daran erinnern zu können. Er habe nach heftigen Streitereien mit seiner Ehefrau längere Zeit nicht geschlafen und Schmerztabletten genommen. Die Staatsanwältin erkannte ihm eine verminderte Schuldfähigkeit zu. Alkoholkonsum konnte nicht nachgewiesen werden, doch der Richter verhängte als Bewährungsauflage den Besuch einer Suchtberatungsstelle und eines Ehetherapeuten. Der Angeklagte muss binnen eines Jahres im Abstand von drei Monaten seine Abstinenz nachweisen und die Kosten des Verfahrens tragen.

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