Urteil am Amtsgericht Siegburg Mann ohne Führerschein baut betrunken Unfall und wird verurteilt

Siegburg · Ein 53-jähriger Mann hat betrunken einen Unfall verursacht. Außerdem war er ohne Führerschein unterwegs. Nun musste er sich vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten.

 Ein Mann hat betrunken ein Auto beschädigt und landete in Siegburg vor Gericht. (Symbolfoto)

Ein Mann hat betrunken ein Auto beschädigt und landete in Siegburg vor Gericht. (Symbolfoto)

Foto: dpa/Joern Pollex

Das Amtsgericht Siegburg hat einen 53-jährigen Mann wegen einer Trunkenheitsfahrt ohne Führerschein sowie Unfallflucht zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Aufgrund seiner Alkoholsucht hatte der Angeklagte seinen Führerschein verloren und war schon mehrfach wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinwirkung erwischt worden. Im Februar war er erneut betrunken und ohne Fahrerlaubnis mit seinem Fahrzeug unterwegs gewesen. Dabei hatte er auf einem Parkplatz einen Rangierschaden verursacht und sich vom Unfallort entfernt. Der Sachschaden betrug 1300 Euro.

Der Angeklagte war vollumfänglich geständig und zeigte Reue. Er begründete seinen erneuten Fehltritt mit der Krebsdiagnose seiner Ehefrau, die diese erst einen Tag zuvor erhalten hatte. „Sie musste zur Chemo gebracht werden“, rechtfertigte sich der 53-Jährige, der angab, nicht am Tattag, sondern am Abend vorher getrunken zu haben. Er bat inständig darum, ihn nicht ins Gefängnis zu schicken. Er müsse seine Ehefrau unterstützen, die bis zu einer geplanten OP im September Chemo bekommen müsse. Zudem kämen seine Kinder Ende Juli zurück aus Bayern. „Ich will mein Leben wieder unter Kontrolle zu bringen“, sagte der Mann und erklärte dem Richter, abstinent leben zu wollen und sich Hilfe zu holen.

Richter spricht von „positiver Sozialprognose“

„Die Trunkenheitskomponente ist als Fahrlässigkeit anzusehen. Zudem handelt es sich um einen relativ geringen Schaden“, sagte der Richter, der in seinem Urteil die beiden Strafen von jeweils sechs Monaten für die Trunkenheitsfahrt und für die Unfallflucht zu acht Monaten zusammenfasste. Der Angeklagte habe eine positive Sozialprognose. Während seiner letzten Bewährungsstrafe von zehn Monaten aus dem Jahr 2020 habe er sich nichts zuschulden kommen lassen. „Machen Sie Ihre Behandlung und nach drei Jahren wird Ihnen die Strafe erlassen“, gab der Richter dem 53-Jährigen mit auf den Weg.

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