Urteil nach Messerstecherei in Siegburg Weshalb der Anwalt des Verurteilten im Klangfabrik-Prozess Revision einlegen will

Siegburg/Bonn · Zwölf Jahre Haft, so lautet das Urteil für den Hauptangeklagten im Prozess zur Messerstecherei in der Klangfabrik in Siegburg. Sein Anwalt Michael Hakner will das Urteil aber nicht annehmen, sondern Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

 Auf dem ehemaligen Phrix-Gelände befand sich die Klangfabrik, die nach der Messerstecherei im Juli 2022 geschlossen wurde.

Auf dem ehemaligen Phrix-Gelände befand sich die Klangfabrik, die nach der Messerstecherei im Juli 2022 geschlossen wurde.

Foto: Peter Kölschbach

Zwölf Jahre soll der Hauptangeklagte im Prozess zur Messerstecherei in der Klangfabrik in Siegburg nun in Haft, so das Urteil von Dienstag. Für seinen Anwalt Michael Hakner ist es mit der Urteilsverkündung aber noch nicht vorbei. Er will beim Bundesgerichtshof Revision einlegen. „Das Bild ist im Laufe der Verhandlungen immer wässriger geworden“, sagt Hakner. Es gebe keinen handfesten Beweis dafür, dass sein Mandat zugestochen habe.