Neue Regelung Radfahrer dürfen jetzt durch Siegburger Innenstadt fahren

Siegburg · Radfahren ist in der Siegburger Fußgängerzone bislang offiziell verboten, wird von der Stadt aber toleriert. Jahrelang ein Kritikpunkt im Fahrradklimatest des ADFC. Jetzt hat die Politik grünes Licht für eine Öffnung für den Radverkehr gegeben.

 Noch ist das Radfahren auf dem Siegburger Markt offiziell verboten. Die Stadt toleriert es aber, solange die Radler rücksichtsvoll fahren.

Noch ist das Radfahren auf dem Siegburger Markt offiziell verboten. Die Stadt toleriert es aber, solange die Radler rücksichtsvoll fahren.

Foto: Meike Böschemeyer

Eigentlich ist das Radfahren in der Siegburger Fußgängerzone verboten. Dennoch gehören Radfahrer seit Jahren zum alltäglichen Bild in der Innenstadt – und werden von der Stadt geduldet, solange sie Rücksicht auf Passanten nehmen. Die Zeit der seit Jahren praktizierten „rheinischen Lösung“ soll jetzt aber ein Ende haben. Stattdessen soll die Fußgängerzone offiziell für den Fahrradverkehr freigegeben werden, bis auf eine zeitliche Einschränkung in zwei Abschnitten. Mit ihrem Antrag hat sich die Mehrheitskoalition aus SPD, Grünen und FDP im neuen Mobilitätsausschuss durchgesetzt. Und damit auch gegen den Vorschlag der Verwaltung, zunächst über ein Stufenmodell auszuprobieren, wie sich die Belange von Fußgängern und Radfahrern miteinander vereinbaren lassen.

Diskussionen über die bisherige Regelung hat es in der vergangenen Jahren immer wieder gegeben. Denn während die Ordnungsamtsmitarbeiter vorsichtiges Radfahren auch in der Fußgängerzone toleriert und nicht geahndet haben, zeigte sich die Polizei meist weniger nachsichtig. Das kritisierten Siegburger Radfahrer immer wieder auch bei den Fahrradklimatests des Allgemeinen Deutschen Fahrdclubs (ADFC), so auch beim gerade erst vorgestellten aktuellen Test: Sie wünschen sich einen direkten Weg durch die Innenstadt und dafür eine klare Regelung.

Förderung des klimafreundlichen Verkehrs

Mit dem Wunsch, klimafreundlichen Verkehr zu fördern und zugleich die Erreichbarkeit der Innenstadt für den Radverehr zu erleichtern, begründeten SPD, Grüne und FDP jetzt ihren Vorstoß in die Richtung. Einen Ansatz, den die Stadt grundsätzlich mitträgt. Allerdings hätte sie sich lieber behutsamer an eine ideale Lösung herangetastet. Der Weg sollte, so der Verwaltungsvorschlag, über eine partielle und temporäre Freigabe der Fußgängerzone gehen und sich von deren Rand- bis in die Kernbereiche vorarbeiten. Immer mit Blick auf die Sicherheit der Fußgänger. „Ich will gar nicht ausschließen, dass wir am Ende nicht bei der jetzt beschlossenen Öffnung angekommen wären“, sagt die Technische Beigeordnete Barbara Guckelsberger auf Anfrage.

Die neue Regelung sieht vor, die gesamte Fußgängerzone für den Radverkehr zu öffnen – mit zwei Ausnahmen: An der Nordseite des Marktes, an der die Großzahl der Geschäfte liegt, und der Kaiserstraße zwischen Goldener Ecke und Burggasse soll das Radfahren nur zwischen 19 und 11 Uhr erlaubt sein. Dass Fußgänger und Radfahrer gegenseitig Rücksicht aufeinander nehmen, setzt die Ampelkoalition voraus. Die neue Regelung wertet sie als Pilotprojekt, das nach einem Jahr bewertet werden soll.

Kritik von der CDU

„Damit wird die Fußgängerzone für Fußgänger gefährlich“, fürchtet die CDU-Fraktion, die die Freigabe für den Radverkehr ablehnt und kritisiert. Vor allem Menschen mit Beeinträchtigung und Familien mit Kindern seien so einem Risiko von Verletzungen durch Rad- und eScooter-Fahrer ausgesetzt. Zudem fürchten die Christdemokraten, dass der Einkaufsstandort leidet. „Ein verringertes Sicherheitsgefühl reduziert den Aufenthaltswert deutlich“, sagt ihr Mobilitätssprecher Alexander Bermann. Seine Fraktion hätte sich gewünscht, die Bürger an einer „so weitreichenden Entscheidung“ zu beteiligen.

Der Siegburger ADFC-Sprecher Sebastian Gocht nennt den Schritt hingegen ein wichtiges Signal: „Damit wird ein wichtiger Kritikpunkt der vergangenen Befragungen endlich angegangen.“ Vor der Öffnung der Fußgängerzone für den Radverkehr stehen zunächst weitere Schritte. „Wir warten auf eine Rückmeldung der Polizei und des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises“, sagt die Technische Beigeordnete. Beiden sei die neue Regelung vorgelegt worden. Danach erst könne man sich Gedanken über die konkrete Umsetzung machen, so Guckelsberger. Dazu gehöre es auch, ein Informations- und Beschilderungskonzept auszuarbeiten.

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