Kommendes Schuljahr Siegburg verändert Beitragsstruktur für Offene Ganztagsschulen

Siegburg · Stadt passt die Beitragsstruktur für die Offenen Ganztagsschulen an die der Kindertageseinrichtungen an. Höhere Einkommensgruppen zahlen mehr, untere sollen entlastet werden.

 Betreuung auch nach Schulschluss: In Siegburg besuchen aktuell 982 Mädchen und Jungen die Offenen Ganztagsschulen. Ab dem neuen Schuljahr sollen sich die Beitragssätze ändern. FOTO: DPA

Betreuung auch nach Schulschluss: In Siegburg besuchen aktuell 982 Mädchen und Jungen die Offenen Ganztagsschulen. Ab dem neuen Schuljahr sollen sich die Beitragssätze ändern. FOTO: DPA

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Eltern, deren Kinder eine der Siegburger Offenen Ganztagsschulen (OGS) besuchen, werden ab dem kommenden Schuljahr wohl nach einem neuen Modell zur Kasse gebeten. Die Stadt möchte die Elternbeiträge für den OGS-Besuch an die Struktur der Kindergartenbeiträge anpassen. Über neue Beitragsstufen oberhalb der bisherigen Grenze von 62 000 Euro sollen die unteren Einkommensgruppen entlastet und die höheren stärker belastet werden. Der Schulausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung am Montag einstimmig bei einer Enthaltung gefolgt. Die neue Beitragsstruktur, die auch eine im Ausschuss umstrittene, jährliche Erhöhung der Beiträge um drei Prozent festlegt, soll der Rat am Donnerstag, 22. März, beschließen.

Hintergrund ist ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen, der den zulässigen Höchstbetrag mit Beginn des Schuljahres 2016/17 von 170 auf 180 Euro monatlich erhöht und zugleich eine dynamische Anpassungsregelung für die Zukunft eingeführt hat. Bislang hatte die Stadt auf diesen Schritt verzichtet. Aber schon in den Diskussionen um die Kindergartenbeiträge, die, wie berichtet, 2015 neu strukturiert und erhöht wurden, hatte es Überlegungen gegeben, die Beitragsstruktur für die OGS zu einem späteren Zeitpunkt anzupassen. Den sieht die Verwaltung nun gekommen.

Analog zu den Kindergärten erhalten nun auch die OGS-Beiträge drei neue Einkommensgruppen, die oberhalb der bisherigen höchsten Stufe von 62 000 Euro liegen. Damit greift der künftige Höchstbeitrag von monatlich 185 Euro ab dem 1. August 2018 erst bei einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 100 000 Euro und nicht wie bisher schon bei mehr als 62 000 Euro. Dadurch können die unteren Einkommensklassen entlastet werden. Eltern, die mit weniger als 20 000 Euro im Jahr auskommen müssen, zahlen wie bisher keine Beiträge. Für Eltern der nächsten drei Einkommensgruppen haben sich die monatlichen Kosten um 15 bis fünf Euro reduziert. Im mittleren Einkommensbereich zwischen 37 000 und 75 000 Euro bleiben die Belastungen gleich. Erst ab einem Bruttojahreseinkommen von mehr als 75 000 Euro gibt es Erhöhungen um fünf bis 15 Euro im Monat.

Betreuung der Kinder kostet jährlich etwa zwei Millionen Euro

Die Satzungsänderung beschert der Stadt keine Mehreinnahmen. Es bleibt bei Einnahmen von etwa 59 000 Euro im Monat. Insgesamt kostet die Betreuung von aktuell 982 Kindern jährlich etwa zwei Millionen Euro. Den Großteil decken laut Verwaltung Elternbeiträge (rund 708 000 Euro) und Landesmittel (800 000 Euro) ab. Die Stadt muss jährlich noch etwa eine halben Million Euro zahlen.

Im Schulausschuss fand die neue Satzung, aus der auch das mit Ende dieses Schuljahres mangels Nachfrage auslaufende Betreuungsmodell „Schule von acht bis eins“ entfernt wurde, grundsätzlich breite Zustimmung. „Wir begrüßen die neue Satzung, weil sie untere Einkommensklassen entlastet“, sagte Gaby Körner von der SPD. „Das ist eine ausgewogene Staffelung. Wir haben ein Riesenangebot bei den Offenen Ganztagsschulen. Die Kinder werden dort nicht bloß verwahrt“, sagte Alexander Bermann (CDU).

Eine Diskussion entbrannte indes über die dynamische Anpassungsregelung, die eine jährliche Erhöhung der Beiträge um drei Prozent vorsieht. SPD und Linke sprachen sich dagegen aus, konnten sich am Ende aber nicht gegen CDU, FDP und Grüne durchsetzten. Die Sozialdemokraten hätten es vorgezogen, wenn die Politik jährlich über eine Erhöhung diskutiert hätte, anstatt die Entwicklung automatisch fortzuschreiben. Vor allem die CDU hielt das für unnötig. Sie sah durch die neue Regelung Planungssicherheit. Bei Änderungsbedarf könnten Satzungsänderungen beschlossen werden.

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