20-Jähriger angeklagt Amtsgericht Siegburg stellt Verfahren wegen Körperverletzung ein

Siegburg · Im März 2022 hat ein 20-Jähriger eine vorsätzliche Körperverletzung begangen. Das Verfahren am Amtsgericht Siegburg wurde nun eingestellt. Darum ist das Urteil so milde ausgefallen.

 Weil der Täter geständig war und Reue zeigte, wurde das Verfahren eingestellt. (Symbolfoto)

Weil der Täter geständig war und Reue zeigte, wurde das Verfahren eingestellt. (Symbolfoto)

Foto: dpa

Eingestellt wurde das Verfahren gegen einen 20-jährigen gestern am Amtsgericht Siegburg. Der Mann war vor dem Jugendgericht angeklagt, eine vorsätzliche Körperverletzung begangen zu haben. Er wurde beschuldigt, während eines Fußballspiels im März 2022 in Ruppichteroth einen anderen Spieler mit der Faust geschlagen zu haben. Das 20-jährige Opfer erlitt dabei einen Bruch des Unterkiefers. Zu den Gründen für das milde Urteil führte Richterin Alice Weismann an, dass der Ruppichterother vollumfänglich geständig war, noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten ist und aufrichtige Reue zeigte.

Das bewies er auch nach der Zeugenaussage des Opfers. Der Täter stand auf, gab dem Jura-Studenten die Hand und versicherte, dass so etwas nie mehr passieren werde. Entschuldigt hatte er sich schon am Abend der Tat. „Er sagte, er wüsste nicht, was mit ihm durchgegangen ist“, erzählte das Opfer, das ein Schmerzensgeld in Höhe von 2000 Euro in monatlichen Raten erhält. „Es ist nicht in meinem Interesse, dass er bestraft wird. Es war aus der Situation heraus“, schilderte der Student. Es sei ein hitziges Spiel gewesen. Seine Mannschaft habe geführt, als der Ball ins Aus gegangen sei. Dabei sei zum physischen Kontakt zwischen beiden Seiten gekommen. Der Täter habe zum Schlag ausgeholt und den ihn getroffen. Danach habe dieser sich drei Wochen nur flüssig ernähren können, aber alles sei folgenlos verheilt, begründete das Opfer seine Fürsprache.

Auch eine Mitarbeiterin des Jugendamtes bestätigte, dass der Angeklagte den Tränen nahe gewesen sei, als er über seine Tat berichtet habe. Trotzdem schlug sie ein Anti-Aggressionstraining vor. Dem folgte die Richterin, die betonte, der Angeklagte sei genug bestraft mit Zahlung des Schmerzensgeldes, Zahlungen an die Krankenkasse und der ehrenamtlichen Arbeit. Die Staatsanwältin hingegen sah in der Tat durchaus einen Haftgrund.

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