Verhandlung am Amtsgericht Siegburg Siegburger bezahlt mit falschen Scheinen und erhält Geldstrafe
Siegburg · Am Mittwoch musste sich vor dem Siegburger Amtsgericht ein 23-Jähriger verantworten, der sich mit mehreren gefälschten Geldscheinen Brezeln und Getränke gekauft hatte. Die Strafe fiel milde aus.
Zu 150 Tagessätzen à 16 Euro wurde ein 23-Jähriger am Mittwochmorgen im Amtsgericht verurteilt. Der junge Mann musste sich wegen Geldfälschung vor dem Schöffengericht verantworten. Er hatte im Dezember 2020 sieben gefälschte Geldscheine erworben. Im Siegburger Bahnhof hatte er damit zwei Laugenbrezel bezahlt und in Hennef Getränke. Insgesamt hatte er dreimal mit dem gefälschten Geld bezahlt, einen weiteren Schein hatte er für zehn Euro an einen Kumpel verkauft. Die übrigen Scheine wurden bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt.
Der vorbestrafte Siegburger, der zwischenzeitlich nach München umgezogen ist, war vollumfänglich geständig, was ihm vor Gericht angerechnet wurde. Zudem warf sein Verteidiger ein, dass es nur sechs Geldscheine gewesen seien. 2015 war der Angeklagte bereits wegen Diebstahl und 2020 wegen Computerbetrug auffällig geworden. Nach seinem Realschulabschluss vor drei Jahren hatte der Siegburger Abitur machen wollen, dies aber abgebrochen, wie er sagte. Seither arbeite er als ungelernter Friseur und sei zwischenzeitlich auch bei einem Sicherheitsdienst beschäftigt gewesen.
Keine Gründe für Freiheitsstrafe
„Der Tatbestand ist eingestanden. Es ist ein Verbrechen, keine Kleinigkeit“, erklärte Richter Herbert Prümper. Allerdings handele es sich bei der Tat um einen minderschweren Fall, wie der Vorsitzende weiter ausführte. Das frühe Geständnis des Angeklagten und die Tatsache, dass er nicht erheblich vorbestraft war und seinen Fehler einsah, führte zu einer milderen Strafbemessung.
Diese beginnt bei Geldfälschung bei drei Monaten und reicht bis zu fünf Jahren Haft. Allerdings richtet sich dies laut Richter an Täter, die „einen Lastwagen voll“ gefälschter Geldscheine in Umlauf bringen. Der Vorsitzende verhängte fünf Monate Freiheitsstrafe, die aber, da sie unter einem halben Jahr lag, zu einer entsprechenden Geldstrafe umgewandelt wurde. Prümper sehe keine Gründe, die eine Freiheitsstrafe für den Angeklagten erforderlich gemacht hätten. Zu der Geldstrafe kommen noch die Verfahrenskosten hinzu.