Seniorin schwer verletzt Siegburger Handtaschenräuber muss wieder ins Gefängnis

Bonn/Siegburg · Das Landgericht hat einen 37-Jährigen verurteilt. Der Junkie ist schon vor zwölf Jahren wegen Raubes und fahrlässiger Tötung einer 88-Jährigen straffällig geworden und saß bereits sieben Jahre im Gefängnis.

 Symbolbild

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Foto: Benjamin Westhoff

„Das Schlimmste ist die Angst, die bleibt“, hatte Elsa K. (Name geändert) als Zeugin gesagt. „Sie ist täglich bei mir, wenn jemand hinter mir läuft oder ich eine Kapuze sehe.“ Die 82-Jährige war am 5. Februar 2017 Opfer eines Handtaschenraubes geworden. Zur Mittagszeit hatte ein Junkie mitten in der Siegburger Innenstadt versucht, ihr die Tasche zu entreißen. Aber Elsa K. hatte den Gurt ihrer Tasche mehrfach ums Handgelenk gewickelt und ließ nicht los. Daraufhin schubste sie der Räuber. Die Rentnerin stürzte und brach sich vierfach das Becken sowie das Kreuzbein. Mit ihrer Tasche, darin 20 Euro, flüchtete der Junkie – und setzte die Beute sofort in Drogen um.

Das Bonner Landgericht hat den 37-jährigen Handtaschenräuber am Freitag wegen Raubes und Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt; darüber hinaus wurde wegen der Gefahr, die von ihm ausgeht, die Unterbringung des langjährigen Drogenabhängigen in eine Entzugsanstalt angeordnet. Das Urteil sei ein „richtiges Schnäppchen“, meinte Kammervorsitzender Marc Eumann, nicht zuletzt, weil der Angeklagte, der 14 Vorstrafen mitbringt, vor zwölf Jahren bereits eine 88-Jährige in Troisdorf-Sieglar überfallen hatte.

Die Seniorin war ebenfalls gestürzt und sieben Stunden später an den Folgen der Verletzungen gestorben. Für den Handtaschenraub, den er damals mit einem jüngeren Mittäter begangen hatte, war das Duo 2007 vom Bonner Schwurgericht wegen schweren Raubes und fahrlässiger Tötung zu jeweils sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Eingeschränkt schulfähig

Auch diesmal zeigte sich das Gericht milde: Nicht zuletzt wegen seines umfassenden Geständnisses, aber auch, weil das Klappmesser, das er bei der Tat in seiner Tasche getragen hatte, nicht funktionstüchtig gewesen war und nicht mehr als gefährliches Werkzeug gewertet wurde. Und schließlich, so Eumann, sei der Angeklagte zur Tatzeit nur eingeschränkt schuldfähig gewesen. Zwei Tage lang war der Heroinsüchtige auf Entzug gewesen, litt unter Bauchkrämpfen und Übelkeit und habe erfolglos jeden Parkautomaten nach Münzen abgesucht. Dann sei die 82-Jährige in sein Blickfeld geraten.

Neun Wochen musste Elsa K. auf Krücken gehen, nicht zuletzt, weil die Brüche zunächst nicht erkannt worden waren. Bis heute hat sich die Seniorin von dem Schock nicht erholt. Eine Entschuldigung wollte sie nicht annehmen. Zu hart habe der Überfall in ihr Leben eingegriffen: Selbst der tägliche Spaziergang zum Grab ihres Mannes, den sie viele Jahre gepflegt hatte und der ein Jahr zuvor gestorben war, sei ihr genommen worden. „Jetzt“, muss ich immer ein Taxi nehmen“, sagte sie resigniert.

Am Ende gab es vom Vorsitzenden noch deutliche Worte für den Angeklagten: „Falls Sie noch einmal wegen so einer Straftat hier sitzen sollten, dann werden Sie endgültig versenkt: Denn dann droht ihnen die Sicherungsverwahrung.“

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