Prozess vor Jugendschöffengericht Siegburger soll 17-Jährige vergewaltigt haben

Siegburg · Wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung muss sich ein 27-jähriger Siegburger am Jugendschöffengericht verantworten. Er soll im August 2018 eine 17-jährige in seiner Wohnung vergewaltigt haben.

Ein Fall von schwerer sexueller Nötigung wurde am Siegburger Amtsgericht verhandelt.

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Mit einem Fall von schwerer sexueller Nötigung hatte es am Donnerstag das Siegburger Amtsgericht zutun. Weil ein 27-Jähriger im August 2018 eine 17-jährige Jugendliche in seiner Wohnung in Siegburg vergewaltigt haben soll, musste er sich vor dem Jugendschöffengericht wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Körperverletzung verantworten. Auslöser des Vorfalls soll ein Beziehungsstreit zwischen den Beteiligten gewesen sein.

Der Angeklagte soll das Mädchen laut Anklageschrift im Hausflur abgefangen, an den Haaren in seine Wohnung gezogen und es dort eingesperrt haben. In der Wohnung soll er die 17-Jährige mehrfach geschlagen, getreten und dann vergewaltigt haben.

Der 27-jährige Angeklagte aus Siegburg bestritt die Tat über seinen Anwalt. Weiter wollte er sich nicht dazu äußern. Die Mutter der 17-Jährigen, die als Zeugin vor Gericht aussagte, gab sich verhalten. „Ich kann nur das sagen, was meine Tochter mir erzählt hat“, sagte die 42-Jährige, laut deren Aussage sie ihre Tochter morgens „total verängstigt“ bei der Oma der 17-Jährigen angetroffen hatte.

Ihre Tochter habe ihr erzählt, dass sie die ganze Nacht über von dem Angeklagten in seiner Wohnung festgehalten worden sei. Am Morgen habe sie mit seinem Fahrrad fliehen können. „Ich wusste, dass sie von ihm immer wieder verprügelt wurde. Ich durfte seine Aggressionen schon miterleben“, sagte die Mutter dem Richter.

17-Jährige hatte Probleme mit Drogen

Nachdem ihre Tochter ihr von der Vergewaltigung erzählt hatte, sei sie mit der verängstigten Jugendlichen zum Krankenhaus gefahren, wo wiederum die Polizei verständigt wurde. Einzelheiten über den Vorfall in der Wohnung des Angeklagten konnte die Zeugin nicht machen: „Als Mutter möchte man nicht alle Details hören.“

Im Anschluss habe der 27-jährige Siegburger immer wieder versucht, Kontakt zu ihrer Tochter aufzunehmen, erzählt die 42-Jährige aus Lohmar: „Der hat Leute zu uns geschickt und immer wieder darum gebeten, dass sie zurückkommt“, erzählte die Zeugin. Das sei später auch passiert.

Weil die 17-Jährige, die laut ihrer Mutter damals Probleme mit Drogen gehabt haben soll, auf Anweisung eines Psychiaters in eine geschlossene Entzugsklinik eingewiesen werden sollte, sei sie zurück in die Beziehung mit dem Angeklagten gegangen, erzählt die Mutter. Der Entzug sei die Voraussetzung dafür gewesen, dass das Mädchen weiterhin zu Hause wohnen durfte. Die 17-Jährige wollte sich vor dem Jugendschöffengericht selbst nicht äußern. Laut Richter Ulrich Feyerabend hat sie die Aussage, die wegen des Jugendschutzes unter Ausschluss der Öffentlichkeit gehört wurde, verweigert, weil sie Gefahr laufe, sich selbst zu belasten.

Dass die Anklage aus ihrer Sicht vollkommen falsch sei, soll sie zuvor bereits geäußert haben. Auch, dass sie nur auf Drängen ihrer Mutter zur Polizei gegangen sei. Die wiederum hatte vorher ausgesagt, ihre Tochter habe den 27-Jährigen angezeigt, sie selbst habe sich nicht getraut, sich in die Sache einzumischen. Dass Mutter und Tochter ihren Streit über den Vorfall indes nicht gelöst haben, zeigte sich auch lautstark im Gerichtssaal. Der Angeklagte habe sie gezwungen zu sagen, dass alles in Ordnung sei, erklärte die 42-jährige Mutter.

Das Gericht unterbrach die Verhandlung und vertagte den Termin, um weitere Zeugen zu hören.