Neue Erkenntnisse Spektakulärer Zusammenhang zwischen tödlichen Schüssen in Siegburg und Windeck

Bonn/Siegburg. · Im März war ein Mann in seiner Siegburger Wohnung tot aufgefunden worden, im August fand die Polizei zwei Leichen in einem Windecker Garten. Ein Zusammenhang zwischen beiden Fällen wurde erst klar, nachdem das Gericht das Verfahren gegen einen Beschuldigten abgelehnt hat.

 Nach der Festnahme des 50-Jährigen am 1. April untersuchten Ermittler der Polizei die Wohnung des Verdächtigen.

Nach der Festnahme des 50-Jährigen am 1. April untersuchten Ermittler der Polizei die Wohnung des Verdächtigen.

Foto: Alf Kaufmann

Die zuständige Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Freitag die Eröffnung eines Verfahrens gegen einen 50-jährigen Beschuldigten abgelehnt. Die Bonner Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass der Mann für neun tödliche Schüsse auf einen Bekannten verantwortlich ist und hatte Anklage wegen Totschlags erhoben. Wie sich nach der Bekanntgabe der Entscheidung herauskristallisierte, gibt es möglicherweise zwischen diesem Fall vom März einen Zusammenhang zu einem weiteren Tötungsdelikt in Windeck, bei dem am 23. August eine 33-jährige Frau und ein 34-jähriger Mann zu Tode kamen. Möglicherweise ist aber auch der 34-Jährige für den Tod des Siegburgers und der Windeckerin verantwortlich und hat sich anschließend selbst das Leben genommen.

Beide Verbrechen haben eine schockierende Parallele: Sowohl dem 45-jährigen Siegburger als auch der 33-jährigen Windeckerin wurde mit genau neun Schüssen aus einer halbautomatischen Schusswaffe in den Kopf geschossen. Nach der Siegburger Bluttat, die sich laut Anklage zwischen dem Nachmittag des 10. und dem Morgen des 11. März ereignet hat, gerieten schnell zwei Verdächtige in den Blick der Polizei: Der 50-Jährige, der sich aufgrund der Gerichtsentscheidung seit dem 4. November wieder auf freiem Fuß befindet, und der 34-Jährige, der in Windeck zu Tode kam. Während sich die Indizien gegen den 50-Jährigen verdichteten, geriet der 34-Jährige schnell wieder aus dem Visier der Fahnder, und die Ermittlungen wurden noch vor seinem Tode eingestellt.

Das Gericht lehnte nun die Verfahrenseröffnung gegen den 50-Jährigen ab, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben habe. Offenbar kamen nämlich Sachverständige des Bundeskriminalamts zu dem Schluss, dass es sich bei der Windecker Tatwaffe um dieselbe Maschinenpistole gehandelt haben könnte, aus der auch die tödlichen Schüsse in Siegburg abgefeuert worden waren. Diese Erkenntnis lag der Staatsanwaltschaft allerdings bei Anklageerhebung am 20. September noch nicht vor.

Bei der Windecker Tat gehen die Ermittler inzwischen von einem sogenannten erweiterten Suizid aus: Der 34-Jährige soll sich nach den tödlichen Schüssen auf die Frau mit derselben Waffe ebenfalls getötet haben. Die Anklagebehörde sieht allerdings offenbar noch immer einige Argumente, die gegen den 50-Jährigen sprechen: Sie ficht die Gerichtsentscheidung an und hat beim Landgericht Beschwerde eingelegt. Nun muss das Oberlandesgericht in Köln entscheiden, ob das Verfahren möglicherweise doch eröffnet wird.

Bei dem 50-Jährigen soll es sich um einen früheren Untermieter des Siegburger Opfers handeln: Das könnte auch die in der Wohnung gefundenen DNA-Spuren erklären, stellt die Strafkammer in ihrem Nichteröffnungsbeschluss heraus. Das Genmaterial des Beschuldigten und die Fundstelle bilden einen wichtigen Teil der von der Staatsanwaltschaft geknüpften Indizienkette.

Der Mann war allerdings bereits im Mai 2020 aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen. Bekannte des 45-Jährigen hatten sich aus Sorge bereits mehr als zwei Wochen vor dem Leichenfund an die Polizei gewandt, da sie ihn nicht mehr erreichen konnten. Er soll am 9. März zum letzten Mal gesehen worden sein.

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