Freiheitsstrafe zur Bewährung Standesbeamter aus Eitorf behielt fast 85.000 Euro für sich

Siegburg · Ein Standesbeamter der Gemeinde Eitorf nahm über Jahre von Brautpaaren oder Hinterbliebenen Gebühren in bar ein, verbuchte sie indes nicht vorschriftsmäßig. Jetzt stand er in Siegburg vor dem Richter.

 Der Griff in die Gemeindekasse brachte einem Eitorfer Standesbeamten jetzt eine Bewährungsstrafe ein. (Symbolfoto)

Der Griff in die Gemeindekasse brachte einem Eitorfer Standesbeamten jetzt eine Bewährungsstrafe ein. (Symbolfoto)

Foto: picture alliance / dpa/Peter Steffen

Wenn aus Gründen des Datenschutzes zwei Computersysteme nicht miteinander verknüpft werden dürfen, dann kann das schnell zu Missbrauch führen. So geschehen in der Gemeinde Eitorf. Dort nahm ein Standesbeamter von Brautpaaren oder Hinterbliebenen Gebühren in bar ein, verbuchte sie in einem, aber nicht in einem zweiten Computerprogramm. Jetzt stand der 43-jährige Mann, angeklagt wegen Untreue, vor Gericht. Richter Sven Kurtenbach verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt zur Bewährung. Damit ging Kurtenbach um zwei Monate über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft.

Zwischen 2014 und 2018 – so die Anklage – hatte der Mann als Standesbeamter der Gemeinde immer wieder Gebühren in bar eingenommen und das auch in einem Programm für Gebühreneinnahmen hinterlegt. Diese Einnahmen hätten dann manuell in ein anderes Programm für die Gemeindekasse verbucht werden müssen. Wie der Angeklagte erklärte, hätten es zwischen den Programmen aus Gründen des Datenschutzes keine Verbindung geben dürfen.

63.700 Euro für sich behalten

Das nutzte der gelernte Verwaltungsfachmann aus und behielt über die Jahre rund 63.700 Euro für sich. Nachdem die Sache aufgeflogen war, stellte sich heraus, dass er auch schon früher so vorgegangen war und insgesamt fast 85.000 Euro für sich behalten hatte. Laut Verteidiger veruntreute der Mann das Geld, weil Ehefrau und eine Tochter psychisch krank waren und hohe Arztkosten zu zahlen waren. Von seinem Nettogehalt von rund 3000 Euro blieben so nur 800 Euro übrig. Der Angeklagte überstand mit diversen Verschleierungen mehrere Kassenprüfungen. Als er das Ende 2018 nicht mehr schaffte, beichtete der Mann dem Personalchef der Gemeinde. Er wurde entlassen und angezeigt.

Inzwischen zahlt er in Raten von 500 Euro monatlich den Schaden ab. Auch ein Grundstück in seinem Besitz hat er der Gemeinde zur Verwertung überlassen. Die Staatsanwaltschaft wertete schließlich zugunsten des Angeklagten das umfassende Geständnis und die Bemühungen zur Schadenswiedergutmachung, zu seinen Ungunsten, dass er die Taten unter laufender Bewährung wegen anderer Vermögensdelikte begangen hatte. Ein Strafmaß von einem Jahr und zehn Monaten Freiheitsstrafe zur Bewährung sei daher angemessen. Dem schloss sich der Verteidiger an. Richter Kurtenbach gab noch zwei Monate drauf.

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