Ulrich Wilbrand ist Richter am Amtsgericht Siegburg Stets auf der Suche nach der Wahrheit

Siegburg · Richter Ulrich Wilbrand interessiert sich für die Menschen und die Hintergründe einer Tat. Was seine Arbeit im Gericht ausmacht und auch persönliche Dinge, hat er dem GA erzählt.

 Richter Ulrich Wilbrand.

Richter Ulrich Wilbrand.

Foto: Inga Sprünken

Er ist ein gläubiger Christ, der jährlich weit mehr als 200 Kilometer zu Fuß vom Rheinland nach Walldürn im Odenwald pilgert. Er ist ein Schöngeist, der Dauergast bei den Salzburger Festspielen ist. Er ist ein Fußball-Fan, der seit mehr als 20 Jahren Mitglied beim 1. FC Köln ist. Und er ist ein Menschenfreund, der stets wissen will, warum die Menschen so sind, wie sie sind, und warum etwas so ist, wie es ist. Ulrich Wilbrand kennen viele vor allem als Richter am Siegburger Amtsgericht. Seit 31 Jahren richtet er über Menschen, die Straftaten begangen haben, und arbeitet die übrige Zeit als Betreuungs- und Ermittlungsrichter. Bei all seinen Aufgaben hat er stets sein christliches Menschenbild vor Augen: „Es gibt keinen Menschen, der nicht für irgendetwas gut ist“, sagt er.

„Mein Erfolg besteht darin, den Leuten eine neue Lebensperspektive zu eröffnen“, erklärt der 61-Jährige, dem es fern liegt, die Menschen „abzustrafen“ oder ins Gefängnis zu schicken. Zwar geschieht dies natürlich aus, aber aus seiner Sicht nur zu dem Zweck, die Menschen wieder auf den richtigen Weg zu führen. Seine Urteile gelten als gerecht, denn Wilbrand geht in der Beweisaufnahme den Dingen immer genau auf den Grund. Er kenne auch keine Anfeindungen. „Die Robe schafft genügend Abstand“, sagt der Troisdorfer mit Blick auf den „Hate-Speech“, dem Politiker vielfach ausgesetzt sind.

Richter-Beruf ist mehr als nur ein Job

Sein Richter-Beruf ist für ihn Berufung, gleichwohl er viel Lebenszeit in Anspruch nimmt. „Ich fange morgens um halb neun an und gehe um halb sieben abends nach Hause“, sagt Wilbrand, der mit acht Kollegen aktuell 5000 laufende Betreuungs-Verfahren bearbeitet. Darum ist er freitags nicht im Amtsgericht anzutreffen, sondern in Senioren- und Behindertenheimen oder im geschlossenen Vollzug.

Als Ermittlungsrichter entscheidet der Rechtswissenschaftler darüber, ob jemand in Untersuchungshaft zu nehmen ist, Räume durchsucht oder Telefone überwacht werden dürfen. „Überall, wo Freiheitsentziehung eine Rolle spielt, werde ich hinzugezogen“, sagt Wilbrand. Dabei stehe stets eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Vordergrund. Das sei so bei Ausnüchterungen oder auch bei tobenden Häftlingen in der JVA, bei denen er über die Länge der Fixierung entscheidet.

Anstalten für den Jugendstrafvollzug modernisiert

Zu der Haftanstalt hat der Strafrichter ein besonderes Verhältnis. Denn als dieser „Bau aus Kaisers Zeiten“, wie er ihn nennt, noch Europas größte Jugendjustizanstalt war, hat Wilbrand daran mitgewirkt, dass der Jugendvollzug in eine moderne Anstalt nach Ronsdorf verlegt wurde. „Damals gab es einen spektakulären Fall, der die Eignung der Siegburger Einrichtung für den Jugendvollzug infrage gestellt hat“, berichtet der Rechtsgelehrte von den 15 Jahren zurückliegenden Folterungen eines jungen Mannes durch drei Mithäftlinge. „So etwas ist nicht Ziel der Justiz. Die Haft soll eine neue Lebensperspektive in Freiheit eröffnen“, so Wilbrand.

Im Richter-Beirat wirkt der Volljurist daran mit, dass neue Paragraphen geschaffen werden, etwa auch in Bezug auf neu hinzugekommene Straftaten wie illegale Autorennen. Vielfach hat er es mit Drogen-Delikten zu tun. Beispielhaft berichtet er von dem Fall eines Mannes, der sich 40 Jahre lang nichts hatte zu Schulden kommen lassen. „Dann schießt es ihn plötzlich aus der Bahn, und er beginnt eine Drogen-Karriere“, erzählt Wilbrand. Die habe mit einem Jahr auf Bewährung begonnen und sei nun bereits bei einem fünfjährigen Freiheitsentzug angelangt. Darum ist der Rechtsgelehrte auch strikt gegen die Legalisierung von Drogen. „Bei Menschen unter 24 Jahren hat der Drogen-Konsum fatale Auswirkungen. Ich sehe das auch, wenn ich in das Betreuungsgericht reinschaue“, berichtet der Richter von jungen Menschen, die aufgrund von Psychosen nicht mehr arbeitsfähig sind.

Als gläubiger Christ die Hintergründe der Tat sehen

Die Fähigkeit, mit Krisen umzugehen, ohne in Süchte abzustürzen, wird nach Wilbrands Ansicht bereits im Kindesalter gesetzt. „Immer häufiger müssen Kinder auf die Geborgenheit in der Familie verzichten. Sie erhalten nicht mehr die unumstößliche Zusage, dass ihr Leben gelingt“, so der Jurist, nach dessen Überzeugung „die Seele einen Ort braucht, an dem sie sich erholen kann“. Dabei sucht er einen Vergleich zur eigenen Familie. „Bei uns haben Mutter und Vater als Garanten für unser Leben eingestanden“, erklärt Wilbrand. Für Kinder sei es bedrückend, dies nicht zu haben. Zudem fehlten ihnen die Werte wie etwa früher die Kirche. „Man fällt ins Unendliche, wenn man keinen Anker hat“, beurteilt er die Flucht in Süchte. Deren Ursache seien vielfach Depressionen und die wiederum „Ausdruck unserer gesellschaftlichen Realität“.

Der gläubige Christ bringt Verständnis für jeden Beklagten auf und macht sich immer auf die Suche nach den Hintergründen für eine Tat. Selbst über Betrügereien sagt er: „Jeder Betrug fängt mit einem Selbst-Betrug an.“ So folgt Wilbrands Denken und Handeln stets dem Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort