Amtsgericht Siegburg Streit mit Schere endet vor Gericht

Siegburg · Bei einem Streit soll eine 24-Jährige ihren Partner mit einer Schere verletzt haben. Nun landete der Fall vor Gericht. Der Verletzte kann sich an den genauen Ablauf nicht mehr erinnern.

 Eine 24-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Eine 24-Jährige musste sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.

Foto: dpa-tmn/Arne Dedert

Eine 24-jährige Frau soll im April dieses Jahres ihren Lebensgefährten während eines Streits mit einer Schere verletzt haben. Jetzt musste sie sich vor dem Amtsgericht Siegburg wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten. Angesichts ihrer finanziellen Verhältnisse als Hartz-IV-Empfängerin fiel die Geldauflage von 300 Euro bei gleichzeitiger vorläufiger Einstellung des Verfahrens für die Angeklagte gering aus. Richter Hauke Rudat konstatierte nach den Aussagen der Angeklagten und des Opfers sowie der Verlesung des Polizeiberichtes, dass es drei Versionen bezüglich des Tathergangs gebe.

Die angeklagte Siegburgerin erklärte, ihr Lebensgefährte habe sie von hinten umklammert und sie habe daraufhin versucht, sich zu befreien. Beim Hochreißen des Armes sei das Opfer von der Schere, die sie in der Hand hielt, verletzt worden. Rudat kommentierte das mit der Feststellung, das höre sich an wie „Der ist mir in die Faust gelaufen“. Er verwies auf ein Beweisfoto und kommentierte: „So ein Loch im Arm entsteht nur mit einer relativ starken Krafteinwirkung.“

Opfer kann sich „nicht mehr richtig erinnern“

Bei der ersten Aufnahme des Tathergangs durch die Polizei hatte das Opfer noch ausgesagt, die junge Frau habe ihm die Schere in den Arm „gerammt“. Vor Gericht gab der 36-jährige Geschädigte jetzt an, sich „nicht mehr richtig erinnern“ zu können und schloss die Version der Angeklagten nicht aus.

Rudat erklärte, er wolle kein Gutachten der Gerichtsmedizin anfordern und auch die Polizeibeamten nicht als Zeugen laden, um den Prozess nicht unnötig auszudehnen und hohe Kosten zu verursachen. Vor allem im Hinblick darauf, dass das Opfer kein Interesse an einer weiteren Strafverfolgung habe und immer noch mit der Angeklagten zusammenlebe. Der rechnete der Strafrichter in seiner Begründung für eine vorläufige Einstellung des Verfahrens an, dass sie ihre Tat bereue und bisher noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten sei. Dem stimmte auch die Staatsanwaltschaft zu. Rudat mahnte die Frau aber, die Geldauflage zu erfüllen, sonst sehe man sich wieder.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort
Der Anpacker aus Alfter
Kommentar zur Vorsitzendenwahl der CDU Rhein-Sieg Der Anpacker aus Alfter