Grüne kritisieren Landrat Streit um Verkehrsentscheidungen im Rhein-Sieg-Kreis

Rhein-Sieg-Kreis · Die Grünen lassen nach dem Streit mit der Kreisverwaltung die Kompetenzen juristisch klären. Die Anwälte widersprechen einem Schreiben des Landrats und sprechen sogar von einem Rückholrecht von Kommunen und Gemeinden für vergangene Entscheidungen

Wer weist Spielstraßen aus und Tempo-30-Zonen? Zwischen dem Landrat und den Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis gibt es da unterschiedliche Auffassungen.

Wer weist Spielstraßen aus und Tempo-30-Zonen? Zwischen dem Landrat und den Kommunen im Rhein-Sieg-Kreis gibt es da unterschiedliche Auffassungen.

Foto: Dylan Cem Akalin

Wer ist für Tempo 30-Zonen, Spielstraßen und ähnliches zuständig? Bei dem schon lange schwelenden Streit darüber, wer bei verkehrsrechtlichen Fragen und Entscheidungen den Hut auf hat – der Kreis oder die Kommunen – haben die Grünen im Rhein-Sieg Reis ein juristisches Gutachten erstellen lassen.

Auf sechseinhalb Seiten erläutern die Anwälte einer Münsteraner Kanzlei, dass Landrat Sebastian Schuster und sein Verkehrsamtsleiter Harald Pütz falsch liegen mit ihrer Einschätzung, dass straßenverkehrsrechtliche Entscheidungen „Geschäfte der laufenden Verwaltung“ seien und nicht durch einen politischen Beschluss ersetzt werden könnten.

Der Landrat hatte Anfang Juli ein entsprechendes Schreiben an alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Rhein-Sieg Kreis verschickt und darum gebeten, die Kompetenzen des Kreises zu respektieren und zukünftig von entsprechenden Beschlüssen abzusehen. Das hatte, wie berichtet, bei den Kommunen für Irritationen gesorgt.

Zuständigkeit regelt die Kommunalverfassung

„Dieses Schreiben stellt aus unserer Sicht einen unzulässigen Übergriff in die Rechte der meisten Kommunen des Rhein-Sieg-Kreises dar“, so Kreisfraktionsvorsitzender Ingo Steiner, der das Gutachten am Mittwoch mit Horst Becker, Staatssekretär a.D. und Vorsitzender des Bau- und Verkehrsausschusses Lohmar, und Wilhelm Windhuis, stellvertretender Kreisfraktionsvorsitzender und Sprecher der Grünen im Gemeinderat Alfter, vorstellte.

„Es ist ganz offensichtlich von dem Willen getragen, beispielsweise Beschlüsse zu Geschwindigkeitsbegrenzungen aus dem politischen Raum ausschließlich in Verwaltungen zu verlagern. Es verkennt dabei in erschreckender Rechtsunkenntnis zum einen die Kommunalverfassung in NRW und zum anderen die Allzuständigkeit des Rates“, sagen die drei Kommunalpolitiker.

Die beauftragten Juristen gehen sehr ausführlich auf die Zuständigkeitsnormen ein. Dabei heißt es unter anderem, örtliche Straßenverkehrsbehörde seien in NRW in mittleren und großen Kreisangehörigen Städten die örtlichen Ordnungsbehörden mit Ausnahme der Autobahnen.

Gutachten sieht ein Rückholrecht für Beschlüsse

Insofern seien außerdem die Bezirksregierungen zuständig, die Aufgaben der örtlichen Ordnungsbehörden würden von den Gemeinden wahrgenommen. Der Rhein-Sieg-Keis hat 19 kreisangehörigen Kommunen, von denen elf als mittlere kreisangehörige Städte zu qualifizieren sind, Troisdorf gilt als große, die seien daher alle Straßenverkehrsbehörde.

Die Juristen weisen zudem darauf hin, dass die Allzuständigkeit des Rates sich schon dadurch erkläre, weil dieser aus allgemeinen Wahlen hervorgegangen sei. „Die Auffassung, der Rat dürfe bestimmte Entscheidungen nicht treffen, weil er ein ‚politisches Organ‘ sei, verkennt also grundlegend die demokratische Struktur der Kommunalverfassung“, so die Juristen. Windhuis sagte, es gehe ihnen darum, die ganze Sache auf vernünftige Füße zu stellen.

„Fakt ist, dass die Stadträte sogar ein Rückholrecht auch im straßenverkehrlichen Belangen haben. Auch die kleinen Gemeinden könnten politische Entscheidungen treffen auf Basis der rechtlichen Gegebenheiten. Dann ist der Kreis verpflichtet, das durchzuführen.“ „Leider greift das Gutachten eben nicht den thematisierten Sachverhalt auf, sondern klärt einzig den Umfang der Entscheidungskompetenz des Rates“, so der Landrat. Es sei ihm einzig darum gegangen, „die Rechtslage klar zu stellen und auf pragmatische Lösungen hinzuweisen“.

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