Energiesparen im Rhein-Sieg-Kreis Wer Strom verschwendet, zahlt 100.000 Euro
Rhein-Sieg-Kreis · Eines hat das Land wenigstens in der Energiesparverordnung konkretisiert: Wer Energie verschwendet, dem drohen Zwangsgelder von bis zu 100.000 Euro. Doch wer setzt das durch? Es gibt Kompetenzstreit zwischen Land und Kommunen.
Wenn eine Verordnung nicht eindeutig ist, dann schieben sich die Behörden die Zuständigkeiten hin und her. So also auch bei der „Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung“. Laut Landeswirtschaftsministerium liegt die Zuständigkeit für die Einhaltung der Vorschriften bei der Energieeinsparung nämlich doch bei den Kommunen. Die schütteln indes wiederum heftig die Köpfe.
Am 1. September 2022 trat die sogenannte Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV) in Kraft, in der für Privatleute, Unternehmen und öffentliche Stellen genau festgelegt ist, was nicht mehr beleuchtet oder beheizt werden darf. Am Mittwoch hieß es noch aus der Kölner Bezirksregierung und einigen Rhein-Sieg-Kommunen, die Kompetenz der Überwachung liege bei der Bezirksregierung, die ja sozusagen der verlängerte Arm des Landes sei. Ein Sprecher des Wirtschaftsministeriums Nordrhein-Westfalen (MWIKE) stellte nun aber gegenüber dem GA klar, dass es natürlich die örtlichen Ordnungsbehörden seien, die für die Kontrolle und Feststellung von Verstößen gegen die EnSikuMaV zuständig seien. Darüber hinaus könne die Polizei Verstöße feststellen und die örtliche Ordnungsbehörde unterrichten.
Ordnungsämter können das Licht ausmachen
Bei der EnSikuMaV handele es sich um eine Verordnung des Bundes. Der Vollzug der Verordnung liege bei den Ländern, in Nordrhein-Westfalen bei den Bezirksregierungen. „Da ein förmliches Verwaltungsverfahren zu lange dauern würde, sollen in Nordrhein-Westfalen die Betroffenen durch die örtlichen Ordnungsbehörden zunächst auf die rechtswidrigen Zustände aufmerksam gemacht und dazu angehalten werden, diese zu beseitigen. Bei beharrlichen oder öffentlichkeitswirksamen Verstößen können Ordnungs- beziehungsweise Polizeibehörden Verfahren und Maßnahmen einleiten und bei Nichtbefolgung Zwangsgelder bis zu 100.000 Euro festsetzen beziehungsweise Maßnahmen, zum Beispiel das Abschalten einer Werbeanlage, anordnen“, heißt es aus dem zuständigen Landesministerium.
Also nun doch die örtlichen Ordnungsämter? Markus Thüren, Sprecher der Stadt Niederkassel, verweist auf eine Einordnung des Städte- und Gemeindebunds NRW. Es gebe nämlich „keine ausdrückliche Zuständigkeitszuweisung seitens des Landes“. Deswegen seien für die Überwachung und Ahndung der in der EnSikuMaV aufgeführten Einsparmaßnahmen die Bezirksregierungen verantwortlich.
Die Sprecherin der Stadt Troisdorf, Bettina Plugge, stellt fest, dass es „wohl in der Tat eine neue, geänderte Auffassung des Wirtschaftsministeriums zu den Zuständigkeiten gibt. Der - und Gemeindebund teilt die neue rechtliche Einschätzung des Wirtschaftsministeriums nach unseren Informationen nicht und wird mit den anderen Spitzenverbänden das Gespräch suchen. Diese Gespräche werden wir abwarten.“
Ähnlich argumentiert Benedikt Bungarten, Sprecher der Stadt Sankt Augustin: „Nach aktuellem Kenntnisstand sind die Bezirksregierungen für den Vollzug der EnSikuMaVzuständig. Ob bislang Kontrollen durchgeführt oder Verstöße geahndet wurden, ist nicht bekannt. Nach unseren Informationen sind die kommunalen Spitzenverbände aktuell mit der Landesregierung im Austausch, um die Frage der Zuständigkeit zu klären.“
Solange darf also jeder weitermachen, wie er will? Was ist eine Verordnung wert, die so uneindeutig ist, fragen wir im Düsseldorfer Ministerium nach: „Die EnSikuMaV enthält ernstzunehmende Vorsorgemaßnahmen, die zu einer Reduktion des Energieverbrauchs beitragen und einer Gasmangellage entgegenwirken sollen. Die Energiesparmaßnahmen sind angesichts der durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelösten angespannten Lage auf den Energiemärkten zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit notwendig.“