Steigende Nebenkosten Taxiunternehmer im Kreis fordern höhere Fahrpreise

Rhein-Sieg-Kreis · Aufgrund von Mindestlohnerhöhung und steigenden Nebenkosten haben die Taxiunternehmer im Kreis eine Erhöhung der Gebühren beantragt. Nun muss der Kreistag entscheiden.

 Warten auf den nächsten Fahrgast: Am Siegburger ICE-Bahnhof stehen die Taxis Schlange.

Warten auf den nächsten Fahrgast: Am Siegburger ICE-Bahnhof stehen die Taxis Schlange.

Foto: Holger Arndt

Ob für den Besuch beim Arzt, den Heimweg von der Diskothek, den Transfer zum Flughafen oder einfach, um schnell, sicher und komfortabel eine Distanz zu überbrücken – Taxis haben bis heute nicht nur eine Daseinsberechtigung, sondern zählen ganz offiziell zum Öffentlichen Personennahverkehr. Der individuelle, rund um die Uhr verfügbare Fahrdienst auf Abruf von Haustür zu Haustür – Mobilitätsexperten sprechen von „on demand“ – hat seinen Preis: Je Fahrt ist eine Grundgebühr von 3,50 Euro zu entrichten zuzüglich eines Kilometergeldes von derzeit 1,90 Euro am Tag und zwei Euro in der Nacht sowie Zuschlägen für Großraumtaxis, Kleintiere oder auch große Gepäckmengen.

Kreistag bestimmt Tarife

Reichen diese Gebühren aus, um ein Taxi-Angebot im Rhein-Sieg-Kreis auch wirtschaftlich zu betreiben? Dieser Frage widmet sich derzeit die Kreispolitik auf Antrag der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen: Nach einer Umfrage unter ihren Mitgliedern und einem Beschluss der Delegiertenversammlung im Frühjahr hat die Fachvereinigung beim Rhein-Sieg-Kreis die Erhöhung der Gebühren zum 1. Januar 2019 beantragt. Denn: Der Kreistag bestimmt wie teuer eine Taxifahrt im Konzessionsgebiet des Rhein-Sieg-Kreises sein darf und muss.

Mindestlohnerhöhung setzt Unternehmen unter Druck

Holger Goldberg, Geschäftsführer der Fachvereinigung, erklärt die Besonderheiten seiner Branche: „Wir sind das einzige Gewerbe, das keine Preishoheit hat, sondern abhängig davon ist, was ein Kreis oder eine Stadt festsetzen. Neben dieser Tarifpflicht haben wir eine Genehmigungs- und eine Betriebspflicht: Wer eine Konzession erhält, hat seinen Betrieb aufzunehmen und aufrechtzuerhalten, muss zum festgelegten Tarif befördern und darf Beförderungen nur in genau geregelten Fällen verweigern.“

Die Erhöhung sei notwendig und, sagt Goldberg, überfällig: Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahr 2015 musste das Gewerbe steigende Lohnkosten durch eine Erhöhung kompensieren. Bei der Mindestlohnanpassung im Jahr 2017 habe man auf eine Erhöhung noch verzichten können. Zum 1. Januar 2019 steht die nächste Mindestlohnerhöhung an. Hinzu kämen enorm gestiegene Kosten für die Eichung der Taxameter, teure Konformitätserklärungen und teure Versicherungen, so der Antrag.

Thema spaltet die Taxiunternehmen

Im Planungs- und Verkehrsausschuss des Kreistages Mitte September signalisierte Harald Pütz, Leiter des Straßenverkehrsamtes des Rhein-Sieg-Kreises, die Prüfung der Forderung: Seit 12. September läuft ein Beteiligungsverfahren, bei dem unter anderem die vertretenen 19 Kommunen im Kreis und auch repräsentative Unternehmen aus dem gesamten Kreisgebiet befragt werden. Mit der Zeitung möchten nur die wenigsten Unternehmen reden – das Thema spaltet die Gemüter.

Orhan Yamirai spricht Klartext: „Wir bräuchten eigentlich noch mehr. Aber je höher die Preise steigen, desto weniger Kunden werden bereit sein, diese zu zahlen.“ Yamirai ist Inhaber des Unternehmens „Taxi Niethammer“ aus Bad Honnef. Dank eigener Werkstatt für seine neun Fahrzeuge spare das Unternehmen Ausgaben. Etwa 300 bis 500 Euro Versicherung im Monat zahlt der Unternehmer je Fahrzeug. Es gebe nur drei große Versicherer auf dem Markt, daher keinen echten Wettbewerb um günstige Prämien, sagt der Unternehmer. Jeden Tag werden seine Autos betankt.

Ein echtes Kostenrisiko sei aber die Mindestlohnerhöhung: „Die Bruttoerhöhung kommt bei den Fahrern und insbesondere bei den Geringfügigbeschäftigten nicht an. Der Fahrer hat also nichts davon, aber die Unternehmer werden übermäßig stark belastet.“ Personalkosten machten den größten Anteil an den Gesamtkosten aus – die Fachvereinigung spricht von einem Kostenanteil von 60 Prozent. Sein Fazit: „Das Fundament des Mindestlohns stimmt nicht. Solche Erhöhungen gefährden Arbeitsplätze.“

Monatlich steigende Nebenkosten hat auch Frank Marschella, Inhaber von Taxi Marschella in Hennef, festgestellt. „Es wird zunehmend schwieriger“, resümiert er: „Unser Vorteil ist, dass 60 bis 70 Prozent unserer Fahrten sogenannte Krankenfahrten sind, die mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Das macht unsere Arbeit und unsere Einnahmen planbar.“

Taxis müssen viele Leerkilometer zurücklegen

Und Planbarkeit sei entscheidend, schließt sich Fachvereinigungsgeschäftsführer Holger Goldberg den Aussagen der Unternehmer an. Ohne derartige Krankenbeförderungen oder auch Shuttle- oder Transferfahrten zu Flughäfen würden viele Unternehmen kaum noch überleben können, erst recht nicht außerhalb der Großstädte. „Im Rhein-Sieg-Kreis und generell im ländliche Bereich werden unglaublich viele Leerkilometer gefahren: Um einen Fahrgast abzuholen, legt ein Taxi schon mal fünf, zehn oder auch mehr Kilometer leer zurück“, sagt Goldberg. Der Unternehmer müsse dann die Kosten dafür mit dem Besetzkilometerpreis erwirtschaften. „Anders als Busse und Bahnen werden Taxi-Unternehmen als einzige Säule im Öffentlichen Nahverkehr nicht öffentlich subventioniert. Auf dem Land müssten unsere Gebühren also eigentlich noch höher sein als in Großstädten, wo die Wege kurz sind“, ergänzt er.

Der Experte hofft deshalb auf ein zügiges Beteiligungsverfahren und eine pünktliche Erhöhung zum 1. Januar: „Denn die Mindestlohnerhöhung kommt am 1. Januar auf jeden Fall – die nimmt auf die Frage, wer das wie bezahlen soll, keine Rücksicht.“

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