Corona-Schutzimpfungen im Rhein-Sieg-Kreis Terminvergabe für chronisch Kranke startet

Siegburg · Ab Freitag können sich auch Menschen mit chronischen Erkrankungen gegen Corona impfen lassen. Eine Bescheinigung über die Impfberechtigung aufgrund einer chronischen Krankheit ist aber notwendig.

 Ab Freitag können sich auch chronisch kranke Menschen einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren. (Symbolbild)

Ab Freitag können sich auch chronisch kranke Menschen einen Termin für die Corona-Schutzimpfung vereinbaren. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Ab Freitag, 30. April, 8 Uhr, können auch Patienten mit bestimmten chronischen Erkrankungen einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung in einem der Impfzentren im Rheinland buchen. Hierzu stehen den Erkrankten, wie berichtet, die Buchungswege der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein zur Verfügung: entweder telefonisch unter 0800 116 117 01 oder online über https://termin.corona-impfung.nrw/home. Wie eine Sprecherin der KV in Düsseldorf auf Anfrage bestätigte, kann sich prinzipiell jeder nach einer Registrierung einen Termin buchen, muss aber zum Impftermin eine ärztliche Bestätigung mitbringen. „Wer seine Berechtigung vergisst oder keine vorweisen kann, wird nicht geimpft“, betonte sie. Eine gesonderte Berechtigung, wie bisher über das Geburtsdatum, werde es nicht geben.

Das Impfangebot an die Chroniker für ein Impfzentrum ist vom Land NRW als Ergänzung zu den bereits bestehenden Möglichkeiten in den Praxen der niedergelassenen Ärzte gedacht. Gemäß der aktuellen Impfverordnung richtet sich das Angebot an folgende Personen: Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung, Personen nach Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression, Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen, Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung, Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen, Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, Personen mit chronischer Nierenerkrankung, Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40).

Den Nachweis für das Vorliegen der Erkrankung bekommen die Betroffenen als „formlose Bescheinigung“ von ihrem Haus- oder Facharzt, der die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe bescheinigt. „Für das Ausstellen der Bescheinigung fallen den Patienten keine Kosten an, der Nachweis ist unbedingt zum Impftermin im Zentrum mitzubringen“, betont die KV.

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