Fall am Amtsgericht Siegburg Azubi manipulierte Rechnungen bei Troisdorfer Firma

Siegburg · Ein Auszubildender soll bei einem Troisdorfer Unternehmen Rechnungen so manipuliert haben, dass Kunden die Rechnungsbeträge auf sein Privatkonto überwiesen haben sollen. Es geht um rund 17.000 Euro. Nun wurde er verurteilt.

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Foto: Benjamin Westhoff

„Jeder Fall für sich kann mit einer Haftstrafe zwischen sechs Monaten und zehn Jahren geahndet werden“, verdeutlichte die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten die Schwere seiner Vergehen und beantragte eine Gesamtstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Zusätzlich forderte sie die Ableistung von 120 Sozialstunden und einen Bewährungshelfer zu stellen. Dem folgte das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Ulrich Wilbrand, verhängte mit einem Jahr und drei Monaten allerdings ein geringeres Strafmaß als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte.

Dem 32-jährigen Angeklagten wurde gewerbsmäßiger Betrug und Urkundenfälschung in 18 Fällen vorgeworfen. Zwischen Dezember 2019 und Juli 2020 soll er als Auszubildender in einer Troisdorfer Firma Rechnungen so manipuliert haben, dass die Kunden die Rechnungsbeträge auf sein Privatkonto überwiesen haben sollen. Der Gesamtschaden soll sich auf fast 17.000 Euro belaufen.

Zusätzlich verhandelt wurde ein weiterer Betrug: Der Angeklagte hatte im gleichen Zeitraum mit seiner damaligen Lebensgefährtin eine Wohnung gemietet, für die diese die Kaution von 1000 Euro gestellt hatte. Nach Beendigung des Verhältnisses und Kündigung der Wohnung soll der Angeklagte die 1000 Euro unberechtigterweise eingestrichen haben. Er räumte die Taten vollumfänglich ein und gab als Grund für seine Taten hohe Schulden an; er habe deshalb schnell zu Geld kommen müssen. Wilbrand hielt ihm vor, viel Geld aber auch einfach nur „verlebt“ zu haben und forderte ihn auf, „dass Sie in Zukunft Ihr falsches Anspruchsdenken herunterschrauben“.

Der Richter attestierte dem 32-Jährigen eine „hohe kriminelle Energie“ bei seinem wiederholten Tun. „Sie hätten einfach zur Schuldnerberatung gehen können“, so sein Resümee. Außerdem wollte er wissen, ob der Angeklagte sich nie Gedanken gemacht habe, dass das Ganze irgendwann auffallen musste. Die Verteidigung trug vor, die Taten seien der damals „besonderen Lebenssituation geschuldet“ und ihr Mandant habe „den Kopf in den Sand gesteckt“.

Die Strafe sei „tat- und schuldangemessen“, erklärte der Vorsitzende und belehrte den Angeklagten, er müsse sein Leben wieder in den Griff bekommen. Sein volles Geständnis, sein Bestreben, den Schaden wieder gut zu machen und dass er bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, bewahre ihn vor einer höheren Strafe. „Sie sind mit einem blauen Auge davongekommen“, betonte Wilbrand und machte ihm klar, dass er bei einem weiteren Vergehen ins Gefängnis gehe.

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