Amtsgericht Siegburg Troisdorfer stiehlt Werkzeug und erhält sechs Monate Bewährung

Siegburg/Troisdorf · Drei Männer schlugen die Scheibe eines Firmenwagens ein und stahlen Werkzeug. Am Mittwoch musste sich einer von ihnen, ein 25-jähriger Troisdorfer, vor dem Siegburger Amtsgericht verteidigen.

 Ein Mann aus Troisdorf stand wegen Einbruchsdiebstahls in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Ein Mann aus Troisdorf stand wegen Einbruchsdiebstahls in Siegburg vor Gericht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Arne Dedert

Zu sechs Monaten auf Bewährung und einer zweijährigen Bewährungszeit verurteilte Richterin Kristin Stilz gestern im Amtsgericht einen 25-Jährigen – wegen gemeinschaftlichen Diebstahls in besonders schwerem Fall. Der Troisdorfer hatte zusammen mit zwei 20-Jährigen im April 2021 die Scheibe an einem in Sieglar geparkten Firmenfahrzeug eines Handwerksbetriebes eingeschlagen und verschiedene hochwertige Werkzeuge von der Ladefläche entwendet. Die Werkzeuge wollten die Diebe verkaufen, wurden aber bei ihrer Tat von einer Zeugin beobachtet. Diese rief die Polizei, die das in einem Pkw geflüchtete Trio kurze Zeit später in Troisdorf anhielt und verhaftete.

Das Verfahren gegen die beiden Mittäter stellte die Richterin ein. Zwar waren die Angeklagten zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt gewesen, hatten aber in Köln in der Zwischenzeit weitere Straftaten begangen. Gegen einen von ihnen ist gerade erst ein Urteil ergangen, der andere wartet noch auf seine Verhandlung im Oktober. „Sollte in Köln ein Freispruch erfolgen, rufen wir das hier noch einmal auf“, sagte die Richterin bei der Entlassung der Angeklagten. Im Gegensatz zu Siegburg werden die beiden Mittäter in Köln indes nach Erwachsenen-Strafrecht behandelt.

Für den Troisdorfer benannte der Staatsanwalt einen Strafrahmen von drei Monaten bis zehn Jahren und forderte sechs Monate auf Bewährung. Dem Empfänger von Arbeitslosengeld zwei, der noch bei seinen Eltern lebt, wurde zu Gute gehalten, dass er sich seit der Tat nichts mehr hatte zu Schulden kommen lassen. Zudem war er geständig und hatte die gestohlenen Dinge zurückgegeben. Obwohl er schon einmal zu einer Geldstrafe wegen Fahrens ohne Führerscheins verurteilt worden war, wurde ihm eine gute Sozialprognose bescheinigt. Laut seinem Anwalt ärgere er sich, sich auf die Tat eingelassen zu haben.

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