Amtsgericht Siegburg Troisdorfer tritt Gartenzaun nieder und stiehlt Fahrrad

Siegburg · Aus Rache trat ein Altenpflegerhelfer aus Troisdorf den Gartenzaun einer vierköpfigen Familie nieder und stahl danach ein Fahrrad im Wert von mehr als 1000 Euro. Nun hat das Amtsgericht Siegburg den Mann zu einer Bewährungs- und Geldstrafe verurteilt.

Zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von insgesamt 2600 Euro hat das Amtsgericht Siegburg einen 25-jährigen gebürtigen Troisdorfer verurteilt. Der Altenpflegerhelfer trat aus Rache den Gartenzaun des Hauses einer vierköpfigen Familie nieder und stahl ein Fahrrad im Wert von mehr als 1000 Euro.

In den Monaten zuvor half der 25-Jährige dem 42-jährigen Familienvater im Garten aus und freundete sich mit der Familie und den beiden Kindern an. Schon zu der Zeit bemerkte das Ehepaar, dass vermehrt Wertsachen, wie Schmuck, Bargeld und Geldkassetten aus dem Haus verschwanden, brachten dies jedoch zunächst nicht mit dem Angeklagten in Verbindung. Erst als der elfjährige Sohn erzählte, dass er den 25-Jährigen an einem Nachmittag ins Haus gelassen hatte, als die Eltern nicht zu Hause waren, stand für das Ehepaar die Schuld des Altenpflegerhelfers fest. Wegen mangelnder Beweise brachten sie den Diebstahl nicht zur Anzeige, beendeten aber das Arbeitsverhältnis.

Verurteilter wollte gestohlenes Fahrrad verkaufen

In der Nacht zum 25. Juli des vergangenen Jahres feierte der Angeklagte mit seiner Cousine in einer Kneipe in Troisdorf, wo der Alkohol in Mengen floss. Auf dem Rückweg fuhr der Angeklagte mit einem Taxi zu einer Bushaltestelle in der Nähe des Hauses des 42-Jährigen und legte den restlichen Weg zu Fuß zurück. Am Haus des Werbetechnikers trat er dessen Gartenzaun nieder und verschaffte sich Zugang zu dem Schuppen, in dem zwei Fahrräder standen. Das Fahrrad des 42-Jährigen, welches sich der Angeklagte zuvor mit dessen Einverständnis schon einmal geliehen hatte, nahm der 25-Jährige vermutlich aus Rache mit. Bei einem Wert von 1099 Euro wollte der Altenpflegerhelfer das Fahrrad weiterverkaufen.

Der bestohlene Familienvater sah einige Tage später das Fahrrad auf einem Onlineportal im Internet, wo es zum Verkauf angeboten wurde, und konnte in dem Anbieter den 25-Jährigen identifizieren. Sowohl vor den hinzugerufenen Polizeibeamten als auch vor Gericht stritt der Angeklagte ab, gewaltsam auf das Grundstück des 42-Jährigen eingedrungen zu sein. Er behauptete, das Fahrrad an der Bushaltestelle gefunden und mit der Absicht, es im Anschluss zu verkaufen, mitgenommen zu haben.

Das Gericht schenkte seiner Version keinen Glauben und verurteilte dem Angeklagten, auch aufgrund einschlägiger Vorstrafen, zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einer Geldstrafe von 2600 Euro, wovon 100 Euro an das Ehepaar und 2500 Euro an die Staatskasse gehen.

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