Amtsgericht Siegburg Türsteher-Prozess vor dem Urteil

SIEGBURG · Der Prozess gegen drei Türsteher einer Siegburger Diskothek wegen des Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung hat auch nach sechs Verhandlungstagen am Amtsgericht Siegburg noch zu keinem Urteil geführt. Für Donnerstag, 22. Mai, ist der nächste Verhandlungstag geplant.

Am 24. Februar dieses Jahres begann die Hauptverhandlung. Sieben Zeugen waren damals geladen, darunter auch der 28-Jährige, der angab, von den Türstehern am Boden festgehalten, geschlagen und getreten worden zu sein, wobei er verletzt worden sei.

Nach seinen Aussagen sollen sie auch Reizgas eingesetzt haben. Der Augenarztbericht, der das hätte belegen können, lag jedoch nicht vor. Die Zeugen machten zudem widersprüchliche Aussagen. Den Reizgas-Einsatz hatte nur der Bruder des mutmaßlichen Opfers mitbekommen. Da auch noch zwei Zeugen fehlten, wurde ein neuer Verhandlungstermin im März festgelegt.

Es folgten vier weitere Termine, an denen oft nur Kleinigkeiten, wie das Verlesen der Vorstrafen der Angeklagten, behandelt wurden. "Dies ist ein ganz normaler Vorgang", erklärt Ulrich Feyerabend, Direktor des Amtsgerichts.

Eine Hauptverhandlung dürfe nur maximal drei Wochen unterbrochen werden. Ansonsten müsse das ganze Verfahren neu aufgerollt werden, samt Zeugenbefragung. Um dies zu verhindern, würden auch Termine festgesetzt, an denen nur Teilaspekte behandelt würden.

An einem der Verhandlungstage wurde ein Sachverständiger geladen, an einem anderen wurden zwei zuvor fehlende Zeugen gehört. Für den 22. Mai ist unter anderem eine nachermittelte Zeugin geladen. Unterschiedliche Zeugenaussagen über die Tatnacht vom März 2012 erschwerten bisher auch die Beweisführung. Am 22. Mai könnte es dann zu einem Urteil kommen.

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