Krankheit ist seit 2008 ausgerottet Überwachung der Tollwut im Rhein-Sieg-Kreis geht weiter

Deutschland gilt seit 2008 als tollwutfrei. Trotzdem laufen nach wie vor Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen - auch im Rhein-Sieg-Kreis. Darauf macht das Kreisveterinäramt anlässlich des Welt-Tollwut-Tages an diesem Samstag aufmerksam.

Füchse waren sonst ein Überträger der Krankheit.

Füchse waren sonst ein Überträger der Krankheit.

Foto: obs/Timo Litters

Durch eine flächendeckende Köderimpfung wurde erreicht, dass von Füchsen in Deutschland inzwischen keine Gefahr mehr ausgeht. Sie gelten als Hauptüberträger des Virus. Auch der konsequente Impfschutz bei Haustieren wie Hund und Katze seit wichtig, teilt der Kreis mit. "Am 3. Februar 2006 ist in der Nähe von Mainz der letzte tollwütige Fuchs amtlich diagnostiziert worden. Seitdem gab es in ganz Deutschland keinen Nachweis über Tollwut mehr", so der Leiter des Kreisveterinäramtes des Rhein-Sieg-Kreises, Johannes Westarp. "Zwar können Fledermäuse das Virus noch in sich tragen, das Übertragungsrisiko auf andere Tiere und den Menschen ist allerdings viel geringer, als es bei Füchsen der Fall war."

Tote Füchse werdenweiterhin untersucht

Da nicht auszuschließen ist, dass das Tollwutvirus wieder über Tiere aus dem Ausland eingeschleppt wird, werden nach Angaben des Rhein-Sieg-Kreises jedes Jahr 20 bis 30 Füchse, die wegen verdächtiger Symptome im Kreisgebiet erlegt oder tot aufgefunden wurden, an das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld geschickt. Alle Untersuchungsergebnisse waren bisher negativ.

Insbesondere in Asien und Afrika ist die Tollwut noch weit verbreitet. Weltweit sterben etwa 59 000 Menschen pro Jahr an dieser Infektion. Tollwut ist fast immer tödlich. Daher ist es sinnvoll, wenn sich Reisende informieren, ob es in ihrem Ferienland Tollwut gibt. "Wilde Tiere und auch streunende Hunde sollten nicht angefasst werden. Auch zugelaufene Hunde dürfen aus tierseuchenrechtlichen Gründen keinesfalls aus Urlaubsregionen nach Deutschland eingeführt werden", so Westarp. Auch wer seinen Hund mit in den Urlaub nehmen will, sollte sich vorher genau darüber informieren, welche Vorschriften gelten. Die Tollwutimpfung gehört auf jeden Fall dazu und wird auch im EU-Heimtierpass vermerkt.

Für die Einfuhr von Hunden und Katzen aus den Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern gelten strenge rechtliche Regelungen. Eine gültige Tollwutimpfung der Tiere ist grundsätzlich Pflicht. Aus Gründen der Vorsorge sollte auf die regelmäßige Schutzimpfung von Haustieren geachtet werden.

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