Urteil am Siegburger Amtsgericht 20-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen
Siegburg · Ein 20-Jähriger Angeklagter hatte einen Mann in Hennef mit einem Messer verletzt. Als Heranwachsender wurde er nun nach Jugendstrafrecht schuldig gesprochen und zu einem Antigewalttraining verpflichtet.
Mit der Auflage, an einem Antiaggressionstrainig teilzunehmen, statt mit der Verurteilung zu einer Jugendstrafe endete der Prozess am Amtsgericht gegen einen Angeklagten aus Siegburg, auf den als Heranwachsender das Jugendstrafrecht angewandt wurde. Der 20-Jährige musste sich vor Richter Ulrich Feyerabend wegen gefährlicher Körperverletzung verantworten.
Er soll im Oktober 2020 in Hennef seinen Kontrahenten im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit einem Messer am Kopf verletzt haben. Ein „Gerangel“ bestritt der 20-jährige Angeklagte nicht, wohl aber, dass er ein Messer mit sich geführt und eingesetzt habe. Die Wunde, die sein Gegner am Kopf erlitt, sei durch einen Schlag mit seinem Handy entstanden. Eine Gutachterin der Rechtsmedizin Bonn bezweifelte das, da es sich um eine Schnittwunde gehandelt habe, die beim Einsatz eines stumpfen Gegenstands wie einem Smartphone nicht entstehen könne. Sowohl das Opfer als auch ein weiterer Zeuge gaben an, dass sie beim Angeklagten ein Messer gesehen hätten.
Beziehungsstreit ist eskaliert
Zum Streit war es gekommen, als sich der Angeklagte mit seiner ehemaligen Freundin zu einer Aussprache in Hennef traf, zu der er einen Bekannten mitgenommen hatte, während die junge Frau von ihrem Bruder, das spätere Opfer, begleitet wurde.
Nach übereinstimmender Aussage der Zeugen sollen der Bruder und der Angeklagte schon aneinandergeraten sein, ehe der 19-Jährige und die Schwester des Geschädigten ins Gespräch gekommen waren. Unstrittig war auch, dass nach einigen gegenseitigen „Schubsern“ der Kontrahenten der Bruder eine Taschenlampe aus der Hosentasche zog und dem Angeklagten eine blutige Nase schlug. Der Angeklagte beteuerte, aus Notwehr gehandelt zu haben.
Gericht folgte den Schilderungen eines Zeugen nicht
Der Bekannte des Täters sagte zugunsten des Angeklagten aus, dieser habe zwar mit dem Messer „Stichbewegungen nach vorne gemacht“, aber nur, um sich den Bruder „vom Leib zu halten“. Der räumte ein, bei einer Umklammerung in Abwehrhaltung den Kopf nach unten genommen zu haben, bei dem die Verletzung am Kopf entstanden sein könnte. Die Staatsanwaltschaft sah es ebenso wie der Richter als sicher an, dass ein Messer und kein Handy benutzt wurde, verneinten eine Notwehrsituation und sprachen den Siegburger schuldig.
Auch aufgrund zweier Verurteilungen in den Jahren 2017 und 2018 wegen einfacher und gefährlicher Körperverletzung erachteten beide das Antiaggressionstrainig als geeignete Maßnahme für den 20-Jährigen, „um zu lernen, dass man mit einem Messer keine Konflikte löst“.