Urteil am Amtsgericht Siegburg 49-Jährige muss nach Kartenmissbrauch in Haft

Siegburg · Das Amtsgericht Siegburg hat eine 49-Jährige zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Sie hatte fast 60 000 Euro mit der Bankkarte einer Seniorin abgehoben.

 Eine Seniorin überließ einer 49-Jährigen ihre Bankkarte. Die nutze das Vertrauen allerdings aus – und musste sich jetzt in Siegburg vor Gericht verantworten.

Eine Seniorin überließ einer 49-Jährigen ihre Bankkarte. Die nutze das Vertrauen allerdings aus – und musste sich jetzt in Siegburg vor Gericht verantworten.

Foto: dpa-tmn/Stefan Puchner

Minutenlanges Schweigen vor Gericht: Der Vorsitzende Richter machte keinen Hehl daraus, dass er die Tränen der Verurteilten nachvollziehen konnte. Dass ändere aber nichts an der Tatsache, dass das Urteil des Amtsgerichts Siegburg durchaus milde ausgefallen sei. „Ich nehme meine Berufung zurück“, sagte die 49-jährige fünffache Mutter denn auch, nachdem der Berufungsrichter ihr klar dargelegt hatte, dass sie in der zweiten Instanz so gut wie keine Chance habe, mit einem bewährungsfähigen Urteil nach Hause zu gehen.

Im Sommer 2019 hatte die Frau aus Troisdorf versucht, ihren Lebensunterhalt als Escort aufzubessern. Über eine Anzeige im Internet lernte sie einen Mann im benachbarten Sankt Augustin kennen, der ihr wohl auch privat sympathisch war – es soll sich eine lose Beziehung entwickelt haben. Nach einigen Monaten erlitt ihre Bekanntschaft dann aber einen Schlaganfall und bei einem der Krankenbesuche lernte sie im Januar 2020 auch die Eltern des Mannes kennen. Es folgte ein weiterer Schicksalsschlag; der Vater ihres Bekannten erkrankte im Frühjahr des Jahres schwer und verstarb dann im Frühherbst. In dieser schweren Zeit half die Angeklagte der hochbetagten Mutter ihres Bekannten bei der Organisation ihres Alltags. Im Gegenzug überließ ihr die Seniorin die Bankkarte, damit sie laufende Kosten damit begleichen könne. Auch kleinere private Ausgaben soll sie der 49-Jährigen zugestanden haben.

Angeklagte gesteht

58 323,53 Euro fielen allerdings nicht mehr in diese Kategorie, und so landete die Frau schließlich als Angeklagte vor dem Amtsgericht Siegburg und wurde zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Insbesondere, weil sie sämtliche Taten uneingeschränkt zugegeben hatte, kam sie mit der relativ milden Strafe davon. Immerhin 59 Mal hatte die Frau die Karte nämlich für unautorisierte Barabhebungen oder Lastschriften verwendet. Außerdem ist sie wegen ähnlicher, allerdings länger zurückliegender Delikte vorbestraft.

Heute lebt die Alleinerziehende mit allen ihren Kindern unter einem Dach, zwei sind noch minderjährig. Deswegen sagte der Anwalt der Frau, dass mit dem Urteil nicht seine Mandantin, sondern deren Kinder bestraft würden. Eine Sichtweise, die das Berufungsgericht weder juristisch noch menschlich teilte: Es sei davon auszugehen, dass die Frau die Strafe im offenen Vollzug verbüßen könne. Jedenfalls, wenn das bestehende Urteil nicht angefochten werde.

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