Betrunkener fuhr in Pedelec-Fahrer 41-Jähriger nach tödlichem Unfall in Troisdorf verurteilt

Siegburg · Ein betrunkener Mann fuhr im April 2019 in Troisdorf in zwei Pedelec-Fahrer. Ein Unfallopfer verstarb. Nun wurde der Angeklagte, dem unter anderem fahrlässige Tötung und vorsätzliche Trunkenheit im Verkehr vorgeworfen wurde, verurteilt.

 Der Angeklagte mit Verteidiger Carsten Rubarth.

Der Angeklagte mit Verteidiger Carsten Rubarth.

Foto: Peter Kölschbach

Zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren, einer Geldauflage von 10.000 Euro, 100 Stunden Sozialarbeit und weiteren zwei Jahren Führerscheinentzug verurteilte am Dienstag ein Schöffengericht in Siegburg einen mittlerweile 41-jährigen Mann aus Sankt Augustin. Der Mann war angeklagt wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung, vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und Fahrerflucht.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, am 7. April 2019 in Troisdorf an der Ampel Altenrather Straße/Prinzenwäldchen im Zustand alkoholbedingter verminderter Schuldfähigkeit mit überhöhter Geschwindigkeit in zwei an einer Ampel wartenden Pedelec-Fahrer gefahren zu sein. Das aus Rösrath stammende Ehepaar erlitt dabei schwerste Verletzungen. Der Ehemann verstarb am nächsten Tag in einer Bonner Klinik. Die Ehefrau musste mehrfach operiert werden und leidet noch heute an den Folgen des Unfalls. Bei dem Opfer handelt es sich um den früheren Chef der Württembergischen Versicherungen, Norbert Heinen.

Er habe kein Suchtproblem

Der Bonner Strafverteidiger Carsten Rubarth ließ sich für seinen Mandanten zu den Tatvorwürfen ein und verlas ein Statement des Angeklagten. Darin hieß es, er fühle sich schuldig, übernehme alle Verantwortung und stehe für seine Tat ein.

Er habe an jenem Sonntag am Rotter See im gleichnamigen Troisdorfer Stadtteil alte Schulkameraden getroffen und mit ihnen gefeiert und getrunken. An Weiteres könne er sich nicht erinnern, außer an einen Knall, da sei er „wach“ geworden.

Dass er dann über die Altenrather Straße und Heerstraße zum Waldfriedhof und von dort in den Wald geflüchtet war, habe er erst später realisiert. Ein Suchtproblem habe er nie gehabt, der Unfall beschäftige ihn nach wie vor, er befinde sich in psychotherapeutischer Behandlung und lasse regelmäßig von einem Arzt ein Blutbild erstellen, um seine Leberwerte als alkoholfrei bewerten zu lassen.

Eine „impulsive Handlung ohne Vorbereitung“

Auf weitere Nachfrage von Richter Wilbrand erklärte der Angeklagte, er habe eigentlich zu Fuß nach Hause in den Stadtteil Friedrich-Wilhelmshütte gewollt. Das sei aber vom Rotter See aus nicht gerade um die Ecke gelegen, bemerkte Wilbrand. „Es ist mir unbegreiflich, was Sie an der Stelle (Römerstraße) wollten.“ Das wusste der Angeklagte, bei dem 2,81 Promille Blutalkohol festgestellt wurden, auch nicht mehr. Rubarth fügte hinzu, dass sein Mandant seitdem von „fürchterlichen Schuldgefühlen“ belastet werde.

Ein psychologischer Gutachter erklärte dem Gericht schließlich, die Lebensgeschichte des Angeklagten weise keine suchtprägenden Auffälligkeiten auf. Dass er sich völlig betrunken in das Auto gesetzt habe, sei eine „impulsive Handlung ohne Vorbereitung“ gewesen. Eine Vorbereitung sei in dem ganzen Verhalten des Mannes nicht abgebildet. Allerdings spreche das Verhalten nach der Tat – die Fahrerflucht – nicht für eine völlige Schuldunfähigkeit.

Ihre Freunde und der Glaube helfen der Frau, mit der Sache zurechtzukommen

Die als Zeugin geladene Ehefrau schilderte dem Gericht ihre Erinnerung an den Unfall. Da sei nicht viel, sie habe mit ihrem Mann eine Fahrradtour durch die Wahner Heide gemacht. Sie wollten über Troisdorf wieder zurückfahren. An einen Knall könne sie sich erinnern, dann sei sie „weg“ gewesen und erst am nächsten Tag auf der Intensivstation wieder wach geworden.

Jemand habe ihr ein Telefon ans Ohr gehalten und ein Arzt habe nachgefragt, was sie mit dem Mann machen sollten, der schwerste Schädel-/Hirnverletzungen davongetragen hatte. Sie habe gesagt, „machen Sie, was Sie für richtig halten“, dann sei sie wieder „weg“ gewesen. Doch „weg“ sei die ganze Sache nicht, sie habe zum Glück einen großen Freundes- und Bekanntenkreis, und sie sei ein gläubiger Mensch. Das alles helfe ihr, mit der Sache zurechtzukommen.

Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe

So konnte dann die Beweisaufnahme beendet werden. Die Staatsanwaltschaft stellte wegen der zu erwartenden Strafe für die übrigen Tatvorwürfe das Verfahren wegen Fahrerflucht ein und forderte eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren und eine vierjährige Führerscheinsperre.

Zudem sollte der Angeklagte 10.000 Euro an eine gemeinnützige Organisation leisten. Rubarth plädierte auf eine milde Strafe, vor allem die Sperrfrist möge milde ausfallen. Das Gericht verurteilte den Mann schließlich zu ebendieser Bewährungsstrafe, den 10.000 Euro, zu leisten an die Stiftung „LK 13 Senfkorn und Sauerteig“, einer weiteren zweijährigen Führerscheinsperre sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit beim Verein für Gefährdetenhilfe.

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