Trotz Plus auf dem Konto Vater zahlt länger als ein Jahr keinen Unterhalt für seine Tochter

Siegburg · Ein 35-Jähriger hat länger als ein Jahr lang keinen Unterhalt für seine Tochter gezahlt, obwohl er genügend Geld auf dem Konto hatte. Deswegen musste er sich vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten.

Weil er den Unterhalt für seine Tochter nicht zahlte, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten

Weil er den Unterhalt für seine Tochter nicht zahlte, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten

Foto: Meike Böschemeyer

Weil er mehr als ein Jahr lang seine Unterhaltspflicht verletzt hat und zudem noch unerlaubt in Besitz von Betäubungsmitteln war, musste sich ein 35-Jähriger vor dem Amtsgericht in Siegburg verantworten. Richterin Alexandra Pohl verhängte gegen den Mann schließlich eine Gesamtstrafe von vier Monaten Haft auf Bewährung.

Obwohl der Angeklagte nachweislich immer genug Geld auf dem Konto und von seinem Großvater 10.000 Euro geerbt hatte, war er seiner Zahlungsverpflichtung gegenüber seiner heute zehnjährigen Tochter nicht nachgekommen. Seit der Trennung der Eltern wohnt die bei ihrer Mutter, die inzwischen neu verheiratet ist. Die Mutter bezieht vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss, das seinerseits den Kindesunterhalt gegen den leiblichen Vater geltend macht. Nach Aussage einer Vertreterin des Jugendamts seien aber bisher alle Bemühungen vergeblich gewesen.

Angeklagter zeigte sich einsichtig

Der Angeklagte räumte die Tat vollumfänglich ein und zeigte sich einsichtig. „Ich weiß, dass mein Verhalten nicht fair ist, und ich will auch zahlen“, betonte er. Er befinde sich aber aktuell in einer finanziellen Notlage, lebe „von der Hand in den Mund“ und habe neben anderen Schulden noch eine Geldstrafe aus einem Strafbefehl zu tilgen. Er gab an, ihm sei „alles über den Kopf gewachsen“ und er habe sich um nichts mehr gekümmert.

Letzteres sei wohl der wahre Grund, warum er nicht mehr gezahlt habe, stellte Pohl fest. Denn sein Konto wies über den gesamten Tatzeitraum ein Plus auf. Bei allem Verständnis dafür, dass der Angeklagte etliche Schulden begleichen müsse, hätte die Zahlung an seine Tochter aber oberste Priorität, erklärte die Richterin. Gleichzeitig mahnte sie ihn, ab sofort Unterhalt zu zahlen. Andernfalls mache er sich weiterhin strafbar, was die Bewährung außer Kraft setze und er seine Strafe absitzen müsse.

Richterin rät zu professioneller Hilfe

Außerdem riet die Richterin ihm dringend, sich professionelle Hilfe zu suchen, um sein Leben wieder in geordnete Bahnen zu lenken. Im Hinblick auf die Vorstrafen des Angeklagten sagte Pohl: „Sie sind bisher keinen guten Weg gegangen, Sie müssen abbiegen.“ Der Angeklagte versicherte für das Gericht glaubwürdig, dass er etwas ändern wolle, und kündigte an, ab Mitte Mai auch wieder eine feste Arbeitsstelle anzutreten.

Auf die Frage der Richterin, wie es mit seinem Drogenkonsum weitergehen solle, antwortete der 35-Jährige, sobald er wieder eine Beschäftigung habe, spielten Drogen keine Rolle mehr. Die hätte er mehr als Zeitvertreib genommen und um sich von seinen Sorgen abzulenken. Neben der Bewährungsstrafe ordnete die Richterin auch den Einzug von rund 3000 Euro Rückständen aus der Unterhaltsverpflichtung an.

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