Prozess gegen 24-jährigen Troisdorfer Vergewaltigung konnte nicht nachgewiesen werden

SIEGBURG/TROISDORF · Zum wiederholten Male hat am Dienstag ein 24-jähriger Troisdorfer vor dem Amtsgericht Siegburg gestanden. Er soll seine Ex-Freundin in zwei Fällen geschlagen haben, den Vorwurf der Vergewaltigung konnte die Staatsanwaltschaft dagegen nicht aufrecht erhalten. Wegen mehrerer Vorstrafen muss der Mann dennoch für ein Jahr ins Gefängnis.

Ende 2011 hatten sich der 24-Jährige und seine zwei Jahre ältere Freundin voneinander getrennt. Der Angeklagte suchte in der Zeit danach aber mehrfach seine ExFreundin auf und verschaffte sich unbefugt Zutritt zur Wohnung.

Als die junge Mutter den Angeklagten dort entdeckte, kam es zum Streit, in dessen Verlauf sich beide gegenseitig anspuckten und schlugen. Der 24-Jährige soll sie auch ins Gesicht geschlagen haben.

Der zweite Tatvorwurf wiegt ungleich schwerer. Nachdem die Troisdorferin eine Verfügung erwirkt hatte, dass ihr Ex-Freund sich ihr nicht mehr nähern dürfe, tauchte er im Januar 2012 erneut in der Wohnung auf. Allerdings, so ergab es die Beweisaufnahme, hatte die 26-Jährige ihn vom Balkon aus zu sich nach oben gerufen.

Was dann in der Wohnung passierte, ist äußerst strittig. "Er hat mir eine Kopfnuss gegeben, mich geschlagen und mich dann vergewaltigt", so die Schilderung des Opfers. Der Sex sei einvernehmlich gewesen, behauptete dagegen der Angeklagte. "Ich habe sie nicht geschlagen und schon gar nicht vergewaltigt."

Sein Verteidiger Max Ziemer zweifelte die Version der Troisdorferin an: "Sie wollte mit Nachdruck erreichen, dass hier eine gravierende Straftat geahndet wird und er hinter Gitter muss."

Eine Vergewaltigung ließ sich nicht nachweisen, dennoch folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Mann zu einer Gefängnisstrafe. Weitere Verurteilungen werden wohl folgen: Sechs Anklagen liegen in Siegburg noch gegen den 24-Jährigen vor.