Siegburger Amtsgericht Vermeintlicher Dachdecker geht straffrei aus

Siegburg · Ein Sankt Augustiner erstattete Anzeige gegen angeblichen Handwerker, der anbot, sein Dach zu reparieren. Jetzt entschied das Gericht: Freispruch, die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.

Der zu beurteilende Fall war kurios. Ein Anlieger aus dem Sankt Augustiner Holzweg wollte vor drei Jahren von einem vermeintlichen Dachdecker angesprochen worden sein, an seinem Flachdach sei ein Schaden in Form einer Dachblase. Den wollte der "Dachdecker" auch sofort beheben, was dem 61-jährigen Hausbesitzer indes gar nicht gefiel.

Der gebürtige Franzose witterte gar Betrug und verwies den Mann seines Grundstücks. Er merkte sich Fahrzeugtyp und Kennzeichen des Lieferwagens, mit dem der Mann unterwegs war, und erstattete Anzeige. Zu Protokoll gab er damals eine Personenbeschreibung unter anderem mit dem Vermerk, der Mann habe eine Halbglatze. Eine Kontrolle des Daches ergab keine Feststellung irgendwelcher Beschädigungen.

Der Mann mit Halbglatze erscheint ein zweites Mal

Gleichwohl erschien zwei Tage später der vermeintliche Dachdecker in Begleitung eines weiteren Mannes wieder auf der Straße, worauf der Franzose erneut die Polizei anrief. Ein weiteres Protokoll wurde nicht erstellt.

Bei der Verhandlung nun ließ sich der Angeklagte dahingehend ein, er wäre das gar nicht gewesen. Er habe eine große Familie, da hätte auch irgendein anderer mit dem Wagen unterwegs gewesen sein können. Und sein Verteidiger erinnerte Gericht und Staatsanwaltschaft ans juristische Repetitorium, wo trefflich darüber gestritten werden kann, ob es sich bei der beschriebenen Handlung nicht um eine "straflose Vorbereitungshandlung" hätte handeln können.

Die Staatsanwältin hielt dagegen, es gehe um Betrug, Richter Rudat indes pflichtete bei, "das ist die Frage". Das freute die Verteidigung: "Wir kommen nicht zu einer Täuschung", frohlockte der Anwalt. Denn die muss beim Betrug vorliegen, um beim Geschädigten einen Irrtum hervorzurufen, auf Grund dessen schließlich bei ihm ein Vermögensschaden entsteht.

Als schließlich der Hausbesitzer den Angeklagten sah, wollte er den als den fraglichen Mann erkennen. Alles passte in seiner Beschreibung, nur die Halbglatze nicht. Denn der Angeklagte hat Geheimratsecken, und der Zeuge (Hausbesitzer) konnte den Unterschied zwischen Halbglatze und Geheimratsecken erklären.

Da kamen Richter Rudat "erhebliche Zweifel" an Täterschaft und Zeugenbeschreibung. Allerdings würden solche Fälle "zum Himmel stinken" - gerade mit Blick auf Betrügereien gegenüber älteren Leuten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort