Berufungsprozess Verurteilung wegen Körperverletzung bestätigt

BONN/TROISDORF · Die Kammer des Landgerichts sah es in zweiter Instanz jetzt als erwiesen an, dass ein 34-Jähriger am Neujahrsmorgen 2012 einen Troisdorfer angegriffen und schwer verletzt hat. Der Mann war eine Viertelstunde nach der Tat gerade mal einen Kilometer vom Tatort entfernt von der alarmierten Polizei angetroffen worden.

Einer brutalen Attacke war am Neujahrsmorgen 2012 ein Troisdorfer zum Opfer gefallen. Vor seiner Haustür war der inzwischen 42-Jährige ohne jede Vorwarnung massiv geschlagen und getreten worden, hatte multiple Knochenbrüche im Gesicht, Prellungen und eine Gehirnerschütterung davongetragen. Auf einem Auge droht dem in der IT-Branche tätigen Mann eine Netzhautablösung, die zur Erblindung führen kann.

Das Amtsgericht Siegburg hatte einen 34-jährigen Meckenheimer dafür nach fast 20 Verhandlungstagen der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verhängt. Damit war der Lüftungsbauer, der zu den Vorwürfen seit jeher schweigt, nicht einverstanden, legte Berufung ein.

Doch auch die Kammer des Landgerichts sah es in zweiter Instanz jetzt als erwiesen an, dass der 34-Jährige den Troisdorfer angegriffen und schwer verletzt hat. Der Mann war nicht nur eine Viertelstunde nach der Tat gerade mal einen Kilometer vom Tatort entfernt von der alarmierten Polizei angetroffen worden. Darüber hinaus fanden sich an der Jacke, die das Opfer am besagten Neujahrstag getragen hatte, DNA-Spuren des Lüftungsbauers. Ferner hatte ein Nachbar des attackierten 42-Jährigen den Mann auf einem Foto sicher als Täter wiedererkannt.

Das Opfer leidet noch heute unter den Folgen der Tat: Aus Angst kehrte er seiner Heimat Troisdorf den Rücken, zog nach Köln. Vorsitzender Richter Eugen Schwill: "Das war ein Gewaltexzess, die Folgen sind schwerwiegend." Das Gericht verlängerte die erste Strafe jetzt nach neun weiteren Prozesstagen um weitere vier Monate. Den Meckenheimer erwarten nun nicht nur 34 Monate Gefängnis, er muss außerdem 15 000 Euro Schmerzensgeld an sein Opfer zahlen.

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