Neue Regelung Verwarngeld für Parken auf Radstreifen

RHEIN-SIEG-KREIS · Das Parken auf dem Fahrradschutzstreifen hat ab dem 1. April ein Verwarngeld zwischen 15 und 35 Euro zu Folge. Dies teilte das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises mit.

Die Höhe der Verwarnung richtet sich nach der Dauer des Parkens, und ob hiermit eine Behinderung des Verkehrs verbunden ist. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der Fahrradfahrer auf die Mitte der Straße ausweichen muss, weil der Fahrradschutzstreifen zugestellt ist.

Die Regelung ist Bestandteil der neuen Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie hat zur Folge, dass sich Autofahrer - sofern nicht schon aufgrund einer entsprechenden Beschilderung verboten - andere Parkmöglichkeiten suchen müssen. "Die Änderung ist im Sinne der Verkehrssicherheit und der Eigenverantwortung im Straßenverkehr sehr wichtig," sagt Dieter Siegberg, Leiter des Straßenverkehrsamtes in Siegburg.

Siegberg appelliert auch mit Blick auf Kinder und Jugendliche an die Vorbildfunktion der Verkehrsteilnehmer, sich an die entsprechenden Regeln zu halten.

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