Amtsgericht Siegburg War Türsteher zu grob? 600 Euro Geldbuße

SIEGBURG · Eine Diskussion zwischen einem 30-jährigen Türsteher und der Clique seiner ehemaligen Freundin im Februar dieses Jahres hat am Mittwoch das Amtsgericht Siegburg beschäftigt. Der Türsteher soll beim Rausschmiss einer jungen Frau aus dieser Gruppe zu grob gehandelt haben und ihr Quetschungen und Hämatome zugefügt haben.

Das Verfahren gegen ihn wurde letztlich gegen eine Geldbuße von 600 Euro eingestellt. Kurz nach der Trennung von seiner Freundin arbeitete der Bonner in einer Siegburger Diskothek. Dort traf er auf seine Exfreundin und ihre Freundinnen. "Ich hatte mit einem anderen Mädchen geflirtet, das hat den Freundinnen scheinbar nicht gepasst", so der Angeklagte vor Gericht.

Eine junge Frau aus der Gruppe sei dann zu ihm gekommen und habe sich unvermittelt auf seinen Schoß gesetzt. "Es kam zu Diskussionen und Streit, einer meiner Kollegen hat sie dann rausgeworfen", sagte der Türsteher. Beim Gang nach draußen soll die 22-Jährige dann gedroht haben. "Sie sagte mir, sie wolle mich fertigmachen, mich anzeigen und behaupten, ich habe sie geschlagen", erklärte der Angeklagte.

Die Schilderung der 22-Jährigen klingt dagegen deutlich anders. "Ich hatte ihn freundlich angesprochen, daraufhin beleidigte er mich sofort und drohte mir", sagte die Friseurmeisterin. Er soll sie nach einem Wortgefecht am Arm und der Schulter gepackt haben, sie zunächst gegen die Wand gedrückt und dann durch die Disco nach draußen gezerrt haben. Ein Arzt attestierte mehrere Hämatome und Quetschungen. "Er hat mich zu hart angepackt", sagte die 22-Jährige.

Einen zuvor erlassenen Strafbefehl von 625 Euro hatte Carsten Rubarth, Verteidiger des Angeklagten, nicht akzeptiert. Nach langen Beratungen zwischen ihnen nahmen beide das Angebot der Staatsanwaltschaft und des Richters an, das Verfahren gegen eine Geldbuße von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung einzustellen. "Die Geldbuße nehmen wir nur mit großen Bauschmerzen", sagte der Verteidiger. Sein Mandant habe nur seinen Job gemacht. Eine schwierige und lange Beweisaufnahme wurde so jedoch vermieden.

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