Verbraucherzentrale und Polizei Warnung vor unseriösen Tricks vieler Schlüsseldienste

SIEGBURG · Eine Unaufmerksamkeit reicht - die Tür fällt zu und man steht davor. Ausgesperrt, was nun? Viele Betroffene wollen möglichst schnell wieder in ihre Wohnung und rufen daher meist den erstbesten Schlüsseldienst an. Der entpuppt sich nicht selten als ein teurer Helfer in der Not, der den Hilfesuchenden mit unlauteren Tricks das Geld aus der Tasche zieht.

 Sabine Wolter-Baade (ab zweite von links), Martin Wieler und Jörg Seeger beraten vor der Touristeninformation im Siegburger Bahnhof über die Auswahl von Schlüsseldiensten.

Sabine Wolter-Baade (ab zweite von links), Martin Wieler und Jörg Seeger beraten vor der Touristeninformation im Siegburger Bahnhof über die Auswahl von Schlüsseldiensten.

Foto: Paul Kieras

Daher haben LKA und Verbraucherzentrale beschlossen, zum heutigen Weltverbrauchertag ausführlich über Schlüsseldienste zu informieren, nach welchen Kriterien man die aussuchen sollte und welche Rechte man hat, wenn der "Türöffner" sich als Abzocker erweist.

Zur Aufklärung und für nützliche Tipps standen die Leiter der Siegburger und Troisdorfer Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW, Martin Wieler beziehungsweise Sabine Wolter-Baade, sowie Jörg Seeger vom Kommissariat Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizei an einem Stand vor der Touristeninformation im Siegburger Bahnhof zur Verfügung.

Die drei Experten forderten zu überlegtem Handeln auf. Man müsse zunächst einmal prüfen, ob wirklich ein Notfall eingetreten sei. Wenn der vorliege, müsse man einen klaren Kopf behalten. Im ersteren Fall könne man eventuell bei Verwandten oder Freunden unterkommen und somit viel Geld sparen. Selbst der Aufenthalt in einem Hotel wäre eventuell die preiswertere Alternative, so die beiden Verbraucherschützer.

Denn auch seriöse Schlüsseldienste nähmen an Wochenenden oder zum Beispiel nach 18 Uhr einen saftigen Zuschlag. Wenn möglich, sollte ausschließlich eine ortsansässige Firma mit einem Notdienst beauftragt werden, deren Adresse und Rufnummer man idealerweise immer bei sich trägt. In einem echten Notfall sei es vielleicht sogar ratsamer, die Feuerwehr zu rufen, gab Seeger zu bedenken.

Was aber kann man tun, wenn ein bekanntes Unternehmen nicht zu erreichen ist? "Vor allem nichts blind unterschreiben", warnten die Fachleute. Denn immer wieder erlebten sie, dass jemand seine Unterschrift unter dubiose Verträge setze, die er nur flüchtig gelesen habe. "Genau hingucken und auf dem Auftragsformular nicht vereinbarte oder gewünschte Passagen streichen", empfahl Wolter-Baade.

Aus der Praxis weiß sie, dass die schwarzen Schafe unter den Schlüsseldiensten teilweise auch den Austausch des gesamten Schlosses für notwendig erklären. "Beauftragen Sie nur das Türöffnen", riet Wieler mit Nachdruck. Keine Furcht vor Konsequenzen müsse man haben, wenn man den gerufenen Dienst wieder fortschicke, weil der für eine Tätigkeit Hunderte Euro verlange, eine direkte Barzahlung fordere oder den Kunden unter Druck setze. "Niemand ist verpflichtet, die Leistung in Anspruch zu nehmen", erklärten Wieler und seine Kollegin.

Und wer sich genötigt sehe, könne laut Seeger selbstverständlich die Polizei rufen: "Übt der vermeintliche Retter in der Not massiven Druck aus, sind auch wir bei einem Anruf zur Stelle." Er räumte in dem Zusammenhang noch mit dem Irrglauben auf, eine Betrugsanzeige sei eine "Geld-zurück-Garantie". Vorbeugen sei nach seiner Meinung immer noch der beste Schutz vor unseriösen Schlüsseldiensten. "Ersatzschlüssel deponieren", so sein Rat. Das spare Geld und Nerven.

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