Ära Kühn noch nicht ganz beendet Weiter Diskussion um RWE-Gelder für Ex-Landrat

SIEGBURG/DÜSSELDORF · Die Diskussion um den RWE-Aufsichtsratsjob von Frithjof Kühn hat drei Ebenen: Eine juristische, eine politische und eine moralische.

Als Frithjof Kühn am 23. Juni seinen Schreibtisch im Siegburger Kreishaus räumte, war er gut gelaunt. Ein kleiner Scherz, ein letzter Ratschlag an seinen Nachfolger Sebastian Schuster: Damit war die Ära Kühn im Rhein-Sieg-Kreis nach 15 Jahren als Landrat und fünf Jahren als Oberkreisdirektor beendet. Auf die Frage, was er nun mache, antwortete Kühn knapp: "Ich gehe nach Hause."

Doch der Wechsel im Kreishaus wird von einer Diskussion überlagert, bei der der Landrat a.D. nicht unbedingt gut aussieht. Es geht um mehr als eine halbe Million Euro, die er aus einer Aufsichtsratstätigkeit beim Energiekonzern RWE erhalten hat, und den richtigen Umgang damit. Doch was heißt "richtig"? Der Fall hat eine juristische Seite, eine politische, auch eine moralische.

Die juristische Ebene:

Der Kreis verfügt über 1,4 Millionen Aktien von RWE. Kühn ist bis 2016 in den Aufsichtsrat des Konzerns gewählt. Er bestreitet, dass er dort als Kreis-Vertreter oder aufgrund der RWE-Aktien des Kreises sitzt. Er sei auf Vorschlag des Aufsichtsrates von der Hauptversammlung ins Gremium gewählt worden. Allerdings räumt Kühn ein, dass er als "Nicht-Landrat" nicht in den Kreis der zu wählenden Aufsichtsrats-Kandidaten gekommen wäre. Kühn hat seine Einkünfte aus dieser Tätigkeit über Jahre an die Kreiskasse abgeführt: insgesamt 531.171 Euro.

Allerdings zahlte er nur unter Vorbehalt, weil die Rechtslage unklar ist. Die Landesregierung hatte bereits angekündigt, eine eindeutige Neuregelung zu erlassen. Weil das bisher nicht geschah, gab Kühn gegen Ende seiner Amtszeit eine Untersuchung in Auftrag - beim Rechtsamt des Kreises. Ergebnis: Das Geld steht Kühn zu, der Kreis muss ihm das Geld zurückzahlen und darauf achten, dass nicht weitere Folgekosten durch Zinsansprüche entstehen.

Das Rechtsamt meint, dass Kühn nicht aufgrund seines Amts als Landrat, sondern als Frithjof Kühn im RWE-Gremium sitzt - ganz privat. Sein Engagement im Aufsichtsrat stelle keine "Tätigkeit im Hauptamt" dar. "Es handelt sich nach dem Aktienrecht um ein höchstpersönliches Amt mit persönlicher Verantwortung und Haftung", so der Kreis. Seiner Einschätzung nach ist Kühns Aufsichtsrats-Job bei RWE nicht mit einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst gleichzusetzen.

Das Rechtsamt beruft sich auch auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2011. Dieses verdonnerte zwar den Neusser Bürgermeister Herbert Napp, seine Einkünfte aus einer Nebentätigkeit für RWE an die Stadt abzuführen (siehe Kasten). Doch ging es dabei um den RWE-Regionalbeirat, der Schnittstelle zwischen Kommunen und Konzern ist. Die Aufsichtsratstätigkeit sei nicht vergleichbar, sagt der Kreis, der seine Rechtsauffasung der Bezirksregierung Köln als Kommunalaufsicht mitgeteilt hat.

Die Bezirksregierung und das NRW-Innenministerium brüten derzeit über dem Fall. Das Prüfergebnis liegt noch nicht vor. Ministeriums-Sprecherin Vera Clement sagte auf GA-Anfrage, dass damit ein neuer Erlass einhergehe, der das Thema "Abführungspflicht" bewertet. "Hierzu gibt es noch keine direkt anwendbare Rechtsprechung", so die Sprecherin.

Im Kern geht es um die Frage, ob die Aufsichtsratstätigkeit eines kommunalen Mandatsträgers zu seinem Hauptamt gehört. Ist dies der Fall, müssen Bürgermeister und Landräte ihre Vergütungen an ihre Kreis- oder Stadtkasse abführen. Und dann dürfte Kühn jährlich nur 60.00 Euro aus seinen Aufsichtsratseinkünften behalten.

Unabhängig vom Prüfergebnis hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) schon verlauten lassen, dass es sich um "Geld der Allgemeinheit" handele. Aus dem Ministerium ist zu hören, Jäger gehe intern davon aus, dass die Vergütungen nicht in die privaten Portemonnaies von Bürgermeistern und Landräten fließen dürften.

Kühn signalisierte, dass er der Entscheidung der Aufsichtsbehörde nachkommen werde. Er wolle nichts, was ihm nicht zustehe, sagt er. Wenn ihm aber das RWE-Geld zustehe, dann wolle er auch entscheiden, was er damit mache. Das Aktienrecht müsse mit der Nebentätigkeitsverordnung in Einklang gebracht werden.

Die politische Ebene:

Politisch hat das Thema auf Kreisebene für Verwerfungen gesorgt. Zunächst einmal wegen der Art und des Ergebnisses des Prüfverfahrens, das Kühn als amtierender Landrat im eigenen Haus angestoßen hat. Selbst Kühns Partei, die CDU, fühlte sich düpiert. Der neue Fraktionschef Torsten Bieber erklärte, dass man den Sachverhalt bitte außerhalb des Kreishauses prüfen möge, der Neutralität wegen. Demnach ist für die CDU nur das maßgeblich, was das Land sagt.

Doch es kommt noch dicker. In der Tatsache, dass die Kreisverwaltung die Kreistagsfraktionen und die Kommunalaufsicht am 16. Juni - also just am Tag der Landrats-Stichwahl - über das Ergebnis informiert hat, sieht die Kreis-SPD Wählertäuschung: Sie hat das Ergebnis der Wahl angefochten.

Die Stellungnahmen des Rechtsamtes, die dem GA vorliegen, waren verwaltungsintern schon vor dem Wahltermin im Umlauf. Sie sind vom 27. Mai und vom 2. Juni datiert. "Wäre das Rechtsgutachten der Kreisverwaltung schon vor der Stichwahl bekannt gewesen, hätte das Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt", sagt SPD-Fraktionsgeschäftsführer Folke große Deters. "Herr Kühn hatte alle Zeit der Welt, den Sachverhalt zu klären und hat dies aus wahltaktischen Gründen unterlassen."

Bei der Stichwahl hatte sich der CDU-Kandidat Sebastian Schuster mit 56 Prozent der Stimmen gegen SPD-Mann Dietmar Tendler (SPD, 44 Prozent) durchgesetzt. Geht es nach der SPD, muss die Wahl wiederholt werden. Der Wahlprüfungsausschuss befasst sich im Spätsommer mit dem SPD-Einspruch, danach entscheidet der Kreistag. Die schwarz-grüne Koalition hat schon Ablehnung signalisiert. Die Sozialdemokraten ihrerseits waren mit der Beanstandung der Stichwahl erst an die Öffentlichkeit gegangen, nachdem die CDU die Koalitionsofferte der SPD ausgeschlagen hatte.

Die moralische Ebene:

Kühn sei der "moralische Kompass" verloren gegangen, wetterte die Linke Rhein-Sieg, als die Untersuchung des Kreises vorlag. Etwas gemäßigter im Ton war Alexander S. Neu, rechtsrheinischer Bundestagsabgeordneter der Linken, als er jetzt einen Brief an NRW-Innenminister Jäger schrieb. Auch wenn Kühn formal im Recht sein sollte, "so hat dieser Fall doch einen sehr bitteren Beigeschmack, der sicher bei der Bevölkerung hängen bleiben wird und nicht gerade ein positives Bild von Mandatsträgern zeichnet", erklärte Neu.

Die Kreis-Grünen sind schon früh zu der Einschätzung gekommen, dass Kühn das Geld aus moralischen Gründen abführen sollte - wenn es ihm denn zustehe. "Ich erwarte, dass er das Geld dem Kreis - in welcher Form auch immer - zugute kommen lässt", so der grüne Fraktionsvorsitzende Ingo Steiner. Eine Ansicht, die bei der CDU Anhänger findet: "Soll er doch eine Frithjof-Kühn-Stiftung gründen", sagt ein hochrangiger Vertreter der Kreispartei.

Kühn selbst legt Wert auf die Feststellung, dass er bislang lediglich um eine rechtliche Klärung gebeten habe. Einen Anspruch auf das Geld habe er noch gar nicht erhoben. Es gehört für den Verwaltungsjuristen gewissermaßen zur Schreibtischübergabe, noch offene Fragen klären zu lassen. "Über die politische und moralische Dimension kann man sich erst ein Urteil erlauben, wenn die juristische geklärt ist", sagte er dem General-Anzeiger. "Wenn der Gesetzgeber es als nicht abführungspflichtig deklariert, kann es nicht unmoralisch sein."

Der Fall Napp

Die Frage, ob eine Aufwandsentschädigung behalten werden darf oder abgeführt werden muss, ist vor drei Jahren schon einmal vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig behandelt worden. Damals ging es um den Bürgermeister von Neuss, Herbert Napp, der die Vergütung seiner Tätigkeit im RWE-Beirat nicht an die Stadt abführen wollte.

Seine Begründung: Er sitze nicht als Vertreter der Stadt, sondern als Energieexperte in dem Gremium. Das sahen die Richter anders: "Der Kläger wurde nur in seiner Funktion als Bürgermeister in den Beirat berufen und ist dort nicht als Privatperson", hieß es in der Begründung der Kammer. Weil er also diese Tätigkeit im Rahmen seiner Aufgaben als Bürgermeister wahrnehme, sei er als Beamter verpflichtet, die Vergütung abzugeben, berichtete die "Rheinische Post" seinerzeit.

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