Tipps zum Weltverbrauchertag Verbraucherzentrale warnt vor unseriösen Notdiensten

Rhein-Sieg-Kreis · Die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale NRW geben Tipps zum Weltverbrauchertag. Die Experten informieren über Praktiken von unseriösen Notdiensten und erklären, was Bürger tun können.

 Konstantin von Normann (v.l.), Martin Wieler und Yvonne Schürmann berichten von der Masche unseriöser Notdienste.

Konstantin von Normann (v.l.), Martin Wieler und Yvonne Schürmann berichten von der Masche unseriöser Notdienste.

Foto: Paul Kieras

Einen Moment nicht aufgepasst, die Haustür fällt ins Schloss und der Schlüssel liegt in der Wohnung. Was tun? Oder: Plötzlich steigt das Wasser, läuft über, die Toilette ist verstopft. Wer hilft? Nicht selten geraten Betroffene dann in Panik, suchen im Internet nach einem Notdienst und fordern den erstbesten Schlüssel- oder Rohrreinigungsdienst an. Das sorgt oft für ein böses Erwachen – wenn die Rechnung präsentiert wird. Das liegt dann daran, dass man sich auf die Schnelle für einen unseriösen Anbieter entschieden hat, der die missliche Lage schamlos ausnutzt und den Auftraggeber abzockt.

Anlässlich des Weltverbrauchertags an diesem Sonntag informierten Yvonne Schürmann von der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bonn, Konstantin von Normann, Beratungsstelle Troisdorf, und Martin Wieler, Beratungsstelle Siegburg, über unseriöse Praktiken. Das Trio erläuterte, wie man schwarze Schafe in der Branche erkennen kann, wie mit ihnen umzugehen ist und was man präventiv tun kann, um nicht über den Tisch gezogen zu werden.

Wieler nannte als Richtwert bei einem seriösen Schlüsseldienst im Schnitt 90 Euro für das Öffnen einer Tür, die nur ins Schloss gefallen und nicht abgesperrt ist. Nachts sowie an Sonn- und Feiertagen sei aber ein Aufschlag von bis zu 100 Prozent erlaubt. „Wenn deutlich mehr verlangt wird, ist das unseriös.“ Wieler berichtete von einem Fall, wo eine Frau 1063 Euro brutto bezahlen sollte. In diesem Zusammenhang riet er, nicht mehr als den üblichen Preis – und nur unter Vorbehalt – zu bezahlen und sich das quittieren zu lassen. Gleichzeitig warnte er, dass bei Barzahlung oder mit Karte „das Geld meist weg ist“. Dann stünde nur noch der Klageweg mit ungewissem Ausgang offen.

Bei einem seriösen Rohrreiniger seien laut von Normann etwa 125 Euro plus eventuellen Zuschlag akzeptabel. Die Verbraucherschützer rieten davon ab, sich darauf zu verlassen, dass die Versicherungen die Kosten übernähmen. Die zahlten meist auch nur den üblichen, nicht aber den überhöhten Preis. Um sich vor Abzocke zu schützen, gaben sie folgende Tipps: Beim Schadensfall Ruhe bewahren und prüfen, ob nur ein Notdienst helfen, oder das Problem auch am nächsten Tag behoben werden kann. Bei akutem Bedarf solle man den Fall am Telefon möglichst genau schildern, Anfahrtskosten erfragen und nach Möglichkeit einen Festpreis vereinbaren.

„Vor Ort am besten einen Zeugen hinzuziehen, nicht zur Barzahlung nötigen lassen und auf gar keinen Fall dafür mit dem Handwerker zum Geldautomaten fahren“, appellierte Schürmann. Werde Zwang ausgeübt, solle man die Polizei rufen. Vorsicht ist nach den Worten der Experten bei Firmen mit „AAA“ geboten. Denn häufig stecke hinter diesem Namensanfang nur das Ziel, im Branchenbuch oder Internet ganz oben zu stehen. Bei Einträgen im Internet sei auch ein Blick ins Impressum ratsam. Dort müssen vollständiger Name, Adresse und E-Mail Adresse stehen. Skepsis sei auch angebracht, wenn auf der Rechnung beispielsweise die Steuernummer fehle oder „UG“ als Firmenbezeichnung stehe. „Dabei handelt es sich um Unternehmen in Gründung, die oft nicht einmal gemeldet sind.“ Fazit der Drei: Präventiv tätig werden und für den Notfall vorsorgen.

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