Verfahren in Siegburg Teufel Alkohol machte einen Windecker zum Straftäter

Siegburg/Eitorf · Im Prozess gegen einen suchtkranken Mann aus der Region zeigte sich erneut, wohin Alkohol- und Rauschgift-Abhängigkeit führen können. Warum die Richterin sich milde zeigte.

Fall in Siegburg: Wegen Diebstahls ist jetzt ein Mann aus Windeck verurteilt worden.

Fall in Siegburg: Wegen Diebstahls ist jetzt ein Mann aus Windeck verurteilt worden.

Foto: Oliver Berg

Mit einer dreimonatigen Haftstrafe auf Bewährung endete der Prozess gegen einen Mann aus Windeck, der sich wegen eines besonders schweren Falls des Diebstahls vor Richterin Alexandra Pohl vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten musste. Ihm war vorgeworfen worden, im vergangenen Jahr in ein Tiny-Haus in Eitorf eingebrochen zu sein und dort verschiedene Wertgegenstände entwendet und später veräußert zu haben.

Das Diebesgut brachte ihm auch keinen Reichtum

Den Wert der Gegenstände, zwei Fernsehgeräte, eine Seilwinde mit Zubehör, ein Rucksack und eine Taschenlampe, hatte der Geschädigte mit 2.100 Euro beziffert. Der Angeklagte gab an, nicht einmal 100 Euro für alles zusammen bekommen zu haben. Daher verzichtete Pohl in Absprache mit dem Vertreter der Staatsanwaltschaft auf einen Beschluss zur Einziehung der Summe. Auch deshalb, weil die Ermittlung des tatsächlichen Wertes zu aufwändig sei. Sie wies darauf hin, dass der Geschädigte in einem Zivilverfahren seine Ansprüche geltend machen könne.

Im Laufe der Verhandlung war dem 40-Jährigen nicht nachzuweisen, dass er gewaltsam in das Tiny-Haus eingebrochen sei. Der hatte behauptet, die Tür habe offen gestanden. Daher ging es nicht mehr um einen Fall des besonders schweren Falls des Diebstahls, sondern nur noch um einfachen.

Er war zum Tatzeitpunkt ohne Wohnung

Den Diebstahl räumte der zur Tatzeit arbeits- und wohnungslose Mann ein. „Damit habe ich meinen Alkoholkonsum und Rauschmittel finanzieren wollen“, sagte er und betonte, mittlerweile nichts mehr anzurühren. Auf das Tiny-Haus war er nach eigenen Worten während der Suche nach einem Schlafplatz gestoßen. „Ich habe damals auf der Straße gelebt“, fügte er hinzu. Mittlerweile hat er eine Freundin, die im Mai ein Kind von ihm erwartet, einen festen Wohnsitz und die Aussicht auf eine Festanstellung. Daher stellten Gericht und Staatsanwaltschaft ihm eine positive Sozialprognose aus. Aufgrund einer Vielfalt von Einträgen im Bundeszentralregister kam laut Pohl eine Geldstrafe aber nicht mehr in Betracht.

Allerdings attestierte sie dem Angeklagten: „Sie sind auf einem guten Weg, greifen Sie die Gelegenheit beim Schopf.“

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort