Gerichtsverhandlung in Siegburg Wohnung durchwühlt und Exkremente hinterlassen

Siegburg · 46-Jähriger wurde wegen Einbruchsdiebstahl bei seiner Ex verurteilt

 Ein 46-Jähriger muss sich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor dem Schöffengericht verantworten.

Ein 46-Jähriger muss sich wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls vor dem Schöffengericht verantworten.

Foto: picture alliance/dpa/David-Wolfgang Ebener

Ein Jahr und zwei Monate zur Bewährung verhängte Richter Dr. Alexander Bluhm am Montag im Amtsgericht gegen einen 46-Jährigen für einen Wohnungseinbruchsdiebstahl. Der Angeklagte hatte zugegeben, dass er am 23. August 2020 mithilfe von Paletten in die Wohnung seiner Ex-Freundin in Troisdorf eingedrungen war. Dort hatte er ihr Laptop und einige Papiere mitgenommen und seine Exkremente in einer Einkaufstasche hinterlassen.

Nachdem der Umzugshelfer seine Tat zunächst abgestritten hatte, knickte er ein, als seine ehemalige Lebensgefährtin seine Sprachnachrichten auf dem Handy präsentierte. Der Kölner, der vor kurzem wegen Drogenkonsums und -besitzes, Betrugs, Körperverletzung und Diebstahls eine mehrmonatige Haftstrafe verbüßen musste, hatte mit der 44-Jährigen seit 2017 eine On/Off-Beziehung geführt. Die Troisdorferin beendete dies im Mai 2020 wegen seiner Alkoholexzesse und wurde seither von ihm unter Druck gesetzt. Aus diesem Grund hatte sich die Mutter zweier erwachsener Söhne überwiegend bei ihrer Mutter in Köln aufgehalten.

Das war auch so an dem Tag, an dem der Angeklagte durch ein defektes Fenster in ihre Wohnung eingedrungen war. Von dort hatte er bereits in der Nacht Nachrichten an die Hausfrau gesandt, um sie zum Reden zu bewegen. Als sie nicht reagierte, weil sie schlief, trank er und durchwühlte ihre Wohnung, bevor er am nächsten Morgen mit der S-Bahn nach Hause fuhr. Er drohte ihr per Sprachnachricht, ihre mitgenommenen Sachen wegzuschmeißen, wenn sie nicht mit ihm redete.

Dass das Urteil zur Bewährung ausgesetzt wurde, hat er laut Richter seinem Geständnis und seiner positiven Sozialprognose zu verdanken. Denn in der JVA Siegburg hatte der Kölner einen Entzug gemacht und sich seither regelmäßig zum Drogenscreening gemeldet. Vorherige Strafen flossen in die Strafbemessung mit ein, sodass er zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und fünf Monaten sowie einer dreijährigen Bewährungszeit verurteilt wurde. Seiner Lebensgefährtin muss der Mann 250 Euro für das Laptop zahlen. spn

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