Urteil am Amtsgericht Siegburg Zehn Monate für Besitz von Kinderpornografie

Troisdorf/Siegburg · 55 kinderpornographische Bilder und sechs Videos fand die Polizei auf dem Handy eines 65-Jährigen. Der bezeichnete sich zwar bis zuletzt als unschuldig, wurde aber nun zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

 Das Amtsgericht in Siegburg. (Symbolfoto)

Das Amtsgericht in Siegburg. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

„Sie haben Quatsch erzählt“, wurde Richterin Alexandra Pohl in Ihrer Urteilsbegründung dem Angeklagten gegenüber deutlich, Der hatte sich bis zuletzt als unschuldig bezeichnet. Der 65-Jährige musste sich unter anderem wegen des Besitzes und der Verbreitung kinderpornografischer Schriften vor der Strafrichterin am Amtsgericht in Siegburg verantworten. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen November 2019 und Juni 2020 Bilder und Videos mit kinderpornografischem Inhalt in einem Netzwerk hochgeladen zu haben.

Anlässlich der polizeilichen Durchsuchung seiner Wohnung in Troisdorf war sein Mobiltelefon sichergestellt worden, auf dem mehr als 55 entsprechende Bilder und sechs Videos gespeichert waren. „Ich weiß nicht, wo das herkommt“, behauptete der Angeklagte. Laut Anklageschrift hat der Angeklagte zudem in einem Internetforum angekündigt, nach Bulgarien reisen zu wollen, um sich „ein paar Kids zu kaufen.“ Auch das bestritt der Angeklagte und gab an, sich zum letzten Mal vor zehn Jahren in diesem Chat eingeloggt zu haben.

Bei der Auswertung des Handys führte die Prüfung der IP-Adressen aber in allen Fällen eindeutig zu dem 65-Jährigen. Der Polizeibeamte, der die Auswertung vorgenommen hatte und als Zeuge aussagte, betonte, es sei „unmöglich, dass ein Fremder das Handy gehackt“ und die Bilder und Videos hochgeladen habe. Und er konnte auch nachweisen, dass der Angeklagte nicht – wie von ihm behauptet – vor zehn Jahren letztmalig in den Internetforen aktiv war.

Die Richterin schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an und verhängte gegen den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung. Strafverschärfend befand sie, dass der Mann kein Geständnis abgelegt habe und zum einen uneinsichtig, zum anderen Wiederholungstäter sei. Strafmildernd bewertete sie, dass man bei ihm dieses Mal nicht eine so große Menge an Bildern gefunden hatte wie 2013 und er auch nicht selbst an den Missbrauchstaten beteiligt gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft bewertete das ebenfalls strafmildernd, gab ihm aber noch den Rat: „Halten Sie sich von Kindern fern.“

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