Freispruch am Amtsgericht Siegburg Zeugen erinnern sich vor Gericht nicht mehr

Siegburg · Vor Gericht konnten sich die Angeklagten und die Zeugen an nichts mehr erinnern. Die Anklage wegen räuberischer Erpressung endete deshalb mit einem Freispruch.

 Wegen räuberischer Erpressung waren zwei Männer vor dem Amtsgericht angeklagt. (Symbolbild)

Wegen räuberischer Erpressung waren zwei Männer vor dem Amtsgericht angeklagt. (Symbolbild)

Foto: Meike Böschemeyer

Am Ende ließ sich die räuberische Erpressung nicht nachweisen. Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen zwei 34 und 28 Jahre alte Männer vor dem Amtsgericht in Siegburg. Die beiden Angeklagten sollen nach einer betrieblichen Weihnachtsfeier am Siegburger Busbahnhof auf drei junge Leute, zwei Männer und eine Frau, getroffen sein. Es sei zu einem Small Talk gekommen, dann habe der 34-Jährige einen der Zeugen nach einer Zigarette und einem Feuerzeug gefragt. Als der den Besitz der geforderten Dinge verneint habe, soll der Angeklagte ihn aufgefordert haben, seine Taschen zu leeren und gedroht haben „sonst hau ich dir in die Fresse“.

Nach einem kurzen Wortgefecht mit gegenseitigen Beleidigungen seien die beiden Angeklagten dann geflüchtet und später von der Polizei festgenommen worden. Die hatte der Begleiter des Bedrohten verständigt. Der 34-Jährige gab an, sich an nichts mehr erinnern zu können, da er stark alkoholisiert gewesen sei. Zum Tatzeitpunkt wies er einen Blutalkoholpegel von 2,0 Promille auf, sein Mitangeklagter einen Blutalkoholpegel von knapp 1,7 Promille.

Der vermeintliche Haupttäter stritt den Tatvorwurf ab und erklärte, selbst Zigaretten besessen zu haben, die die Polizeibeamten auch bei der späteren Durchsuchung bei ihm gefunden hätten. Während der Verhandlung stellte sich heraus, dass der 28-Jährige kein Wort Deutsch spricht und an der Auseinandersetzung überhaupt nicht beteiligt gewesen war.

Der Zeuge, der bedroht worden sein soll, sagte aus, selbst stark angetrunken gewesen zu sein und sich ebenfalls an nichts erinnern zu können. Ebenso ließen sich die Frau und der zweite Mann aus der Gruppe ein. „Wir bewegen uns hier in einem alkoholischen Nebel und die Aussage der Zeugen hat uns nicht weitergebracht“, erklärte Richter Ulrich Wilbrand in seiner Urteilsbegründung.

Eine Verurteilung hätte für den 34-Jährigen ernsthafte Folgen gehabt. Denn er hatte eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für eine andere Tat bekommen und zum Teil abgesessen. Den Rest erließ man ihm zur Bewährung. Mit einer Verurteilung in der verhandelten Strafsache hätte er gleichzeitig gegen die Bewährungsauflagen verstoßen und damit die Reststrafe plus einer eventuell zusätzlichen absitzen müssen.

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