Das ist der typische Ablauf bei Symptomen Was passiert bei Verdacht auf eine Corona-Erkrankung?

Rhein-Sieg-Kreis · Die Zahl der Corona-Infektionen hat sich in den vergangenen Wochen exponentiell erhöht. Die Behörden und Arztpraxen sind überlastet. Ausgiebige Beratungsgespräche können derzeit am Telefon nicht erfolgen. Daher hier ein Überblick, wie der Regelablauf ist, wenn Sie den Verdacht haben, erkrankt zu sein.

 Was sollte geklärt sein, bevor ein Patient zum Abstrich vermittelt wird?

Was sollte geklärt sein, bevor ein Patient zum Abstrich vermittelt wird?

Foto: dpa/Marcio Jose Sanchez

Sie haben Husten, Fieber, Atembeschwerden: Der Verdacht, am Coronavirus erkrankt zu sein, drängt sich auf.

Sie rufen bei Ihrem Hausarzt an, der Sie entweder zur Praxis bestellt oder an eine Abstrichstelle vermittelt. Im Idealfall erhält der Patient einen QR-Code, über den er über das Testergebnis informiert wird.

Wenn das Ergebnis positiv ist, bekommt der Patient eine Nachricht auf die App oder das Labor informiert die Praxis. Gleichzeitig geht ein Fax an das zuständige Gesundheitsamt mit der offiziellen Meldung. Übrigens können die Fall- und Inzidenzzahlen auch Tage später noch korrigiert werden. Denn maßgeblich ist der Tag der Untersuchung, kommt das Ergebnis aber mehrere Tage zu spät, dann erscheint dieser Fall nicht in der tagesaktuellen Statistik des Kreises, sondern wird nachträglich vermerkt. Das ist der Grund, warum sich die Werte in den Statistiken schon mal verändern können.

Je nachdem, ob es sich um eine Einzelperson oder jemanden handelt, der in einer Einrichtung (Seniorenheim, Flüchtlingsunterkunft und ähnliches) lebt, schaltet sich die zuständige Gruppe der Fachstelle Covid ein, um Maßnahmen zum Schutz der übrigen Bewohner der Einrichtung, Mitschüler der Schulklasse usw. „Dem Schutz von Einrichtungen mit vulnerablen Personengruppen gebührt stets der absolute Vorrang“, sagt Gesundheitsdezernent Dieter Schmitz.

Jegliche infizierte Personen werden angehalten, dem Gesundheitsamt ihre Kontakte zu melden und diese ihrerseits über ihre Infektion mit dem Coronavirus sowie über die Meldung als Kontaktperson an das Gesundheitsamt zu informieren. Das Gesundheitsamt prüft diese Angaben daraufhin, ob der Kontakt tatsächlich innerhalb des infektiösen Zeitraums erfolgte und ob die Kriterien erfüllt sind, die nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts erfüllt sein müssen, um als „Kontaktperson der Kategorie 1“ (KP1) zu gelten.

Die Kontaktpersonen werden in SORMAS erfasst, außerdem wird das zuständige Ordnungsamt der Kommune benachrichtigt, in der der Betroffene gemeldet ist. Das Ordnungsamt verfügt die Quarantäne und kontrolliert die Einhaltung. SORMAS ist ein Epidemie-Management-System, mit dem infizierte Personen schneller identifiziert und alle beteiligten Gesundheitseinrichtungen in Echtzeit informiert werden können.

Bisher wurden Infizierte und Kontaktpersonen regelmäßig telefonisch durch das Gesundheitsamt kontaktiert und nach dem Gesundheitszustand befragt. Aufgrund der enorm gestiegenen Anzahl sowohl an Infizierten als auch an Kontaktpersonen ist deren individuelle Betreuung durch das Gesundheitsamt nur noch in Sonderfällen möglich, etwa wenn die Personen in einer Einrichtung leben, der kritischen Infrastruktur angehören oder ihre Einstufung als KP1 strittig ist. So haben sich die Kontaktpersonen auch zu melden, wenn sie selbst Symptome entwickeln.

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