Urteil am Amtsgericht Siegburg 37-Jähriger brach Staubsaugerautomaten auf

Troisdorf/Siegburg · Weil er ein Mofa stahl und Geld aus einem Staubsaugerautomaten an einer Tankstelle, musste sich gestern ein 37-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Siegburg verantworten.

Wegen Diebstahls wurde ein 37-Jähriger am Amtsgericht Siegburg zu zehn Monaten Haft verurteilt. (Symbolfoto)

Wegen Diebstahls wurde ein 37-Jähriger am Amtsgericht Siegburg zu zehn Monaten Haft verurteilt. (Symbolfoto)

Foto: Meike Böschemeyer

Zu zehn Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilte Richter Herbert Prümper am Amtsgericht Siegburg einen 37-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Diebstahls. Ihm wurde vorgeworfen, zwischen November 2021 und Juni 2022 in Troisdorf Kupferkabel von einer Baustelle, 50 Euro aus einem aufgebrochenen Staubsaugerautomaten an einer Tankstelle und ein abgeschlossenes Mofa entwendet zu haben.

Für die beiden letzten Anklagen legte der Mann über seinen Anwalt ein Geständnis ab, wobei er das Geld aus dem Automaten nur auf 20 Euro bezifferte. In Bezug auf die Kabel seien es nur Reste gewesen, die rund um eine mit einem Bauzaun gesicherte Baustelle gelegen hätten. Die habe er als herrenlosen Abfall betrachtet. Die Kabel habe er mitgenommen, das Kupfer herausgelöst und veräußert. Da etwas Gegenteiliges nicht bewiesen werden konnte, stellte der Richter das Verfahren mit Einverständnis der Staatsanwältin in diesem Punkt ein.

Beim Diebstahl des Mofas handelte es sich um einen besonders schweren Fall, wie die Staatsanwältin sagte. Sie forderte für die beiden verbliebenen Taten eine Gesamtstrafe von elf Monaten. Diese könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, da der mehrfach vorbestrafte Mann seit 16. Juni 2022 in der Justizvollzugsanstalt Siegburg eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verbüße. Nach seiner Verurteilung gab es noch einen Drogenrückfall mit einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis. Dafür erhielt er zusätzliche vier Monate. Als strafmildernde Umstände führte der Anwalt das Geständnis und den Verzicht auf die sichergestellten Werkzeug-Gegenstände an. Zudem sei das Mofa zurückgegeben worden und sein Mandant strebe eine Therapie an. Er plädierte auf sieben Monate. Der Richter folgte dem nicht, weil mit erneuten Straftaten zur Drogenbeschaffung zu rechnen sei. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte.

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