Prozess vor dem Landgericht Bonn 70-Jähriger wegen Insolvenzverschleppung verurteilt

Bonn/Troisdorf · Ein Mann aus Troisdorf hatte sich als Geschäftsführer für windige Unternehmen seines Sohnes einspannen lassen. Deswegen verurteilte das Bonner Landgericht ihn nun zu einer Geldstrafe.

 Das Bonner Landgericht verurteilte einen Troisdorfer wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe.

Das Bonner Landgericht verurteilte einen Troisdorfer wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Richter zeigten durchaus Verständnis für die Lage des Angeklagten: „Sie sind wirtschaftlich und auch emotional eher Geschädigter als Täter“, ließ der Vorsitzende den 70-jährigen Troisdorfer wissen. Die 9. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts hat den Rentner dennoch wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Auch, wenn man die Situation verstehe, in der sich der Mann befunden habe, handele es sich bei seinem Vergehen dennoch um eine Straftat.

Ursprünglich war eine ganze Familie gemeinsam angeklagt; neben dem nun Verurteilten müssen sich auch sein 42-jähriger Sohn und dessen ein Jahr jüngere Ehefrau wegen Betrugs, Insolvenzverschleppung und Untreue verantworten. Die Strafkammer hatte aber das Verfahren des Vaters bereits nach vier Verhandlungstagen abgetrennt, weil absehbar war, dass diesen nur relativ geringe Schuld traf. Im Fall des Sohnes und der Schwiegertochter wird erst Anfang Oktober mit einem Urteil gerechnet.

Der 42-jährige Filius war binnen eines Jahrzehnts von einer Pleite in die nächste geschlittert. Davon geht zumindest die Bonner Staatsanwaltschaft aus, die dem Mann diverse Fälle von Insolvenzverschleppung, aber auch eine Art Miet-Nomadentum vorwirft. Der gelernte Schornsteinfegermeister hatte sich 2005 mit einer Firma selbstständig gemacht. Das Unternehmen florierte wohl zunächst auch. 2008 kam es aber zu finanziellen Problemen. Eine Privatinsolvenz wollte der Mann vermeiden und so fing er laut Anklage an, ein Unternehmen nach dem anderen zu gründen. Offenbar war er immer wieder bestrebt, alte Verluste mit neuen Geschäften auszugleichen. Da er wegen erster Vorstrafen bald nicht mehr selber als Geschäftsführer auftreten durfte, sprangen laut Anklage seine Frau und sein Vater für ihn in die Bresche.

Luxuriöser Lebensstil

Der 42-Jährige verfügt über Charme und Verkaufsgeschick. Privat pflegte die Familie einen luxuriösen Lebensstil und mietete mehrfach große Häuser mit Pool oder Grillhütte an. Mindestens in einem Fall sollen die im Grundsatz geständigen Angeklagten dafür nie Miete gezahlt haben. Die Rolle des nun verurteilten Vaters bestand hauptsächlich darin, seinem Sohn finanziell unter die Arme zu greifen und sich als Geschäftsführer mehrerer Unternehmen einspannen zu lassen, ohne dort selbst tätig zu sein. Er habe es mit der Zeit besser wissen können, gaben die Richter dem Verurteilten mit auf den Weg, der durch die illegalen Aktivitäten seines Sohnes sein eigenes und ein geerbtes Haus verkaufen musste.

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