Übergriff auf einem Tinder-Date 30-Jähriger zu drei Jahren Haft wegen Vergewaltigung verurteilt

Troisdorf/Bonn · Zu einer höheren Haftstrafe als von der Staatsanwaltschaft gefordert wurde am Mittwoch ein 30-jähriger Gummersbacher vom Bonner Landgericht verurteilt. Er bekam eine dreijährige Freiheitsstrafe für die Vergewaltigung nach einem Tinder-Date.

Das Landgericht verurteilte einen Mann wegen Vergewaltigung seines Tinder-Dates.

Das Landgericht verurteilte einen Mann wegen Vergewaltigung seines Tinder-Dates.

Foto: Benjamin Westhoff

Vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht wurde am Mittwochmittag ein 30-jähriger Gummersbacher wegen Vergewaltigung zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Das war mehr, als der Staatsanwalt gefordert hatte. Die Richterinnen sahen es als erwiesen an, dass der junge Mann sich in einer Dezembernacht vor drei Jahren an einer 26-jährigen Frau aus Troisdorf vergangen hat. Opfer und Täter lernten einander über die Dating-App Tinder kennen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

Bei der Verkündung des Urteils flossen reichlich Tränen – und zwar auf beiden Seiten. Die 26-jährige Frau, die in dem Verfahren als Nebenklägerin auftrat, und der vier Jahre ältere Angeklagte saßen sich vis-à-vis gegenüber, tauschten aber nur wenige Blicke aus. Als die Vorsitzende Richterin dann Schuldspruch und Strafmaß verkündete, brachen beide spontan in Tränen aus. Man habe den Schilderungen der 26-Jährigen uneingeschränkt Glauben geschenkt, so die Vorsitzende nach insgesamt vier Verhandlungstagen.

Die Schilderungen der beiden Beteiligten lagen, zumindest was die harten Fakten betraf, gar nicht so weit auseinander. Nachdem der 30-Jährige und die 26-Jährige im Herbst vor drei Jahren ein Tinder-„Match“ hatten, entspann sich zunächst ein mehrere Wochen währender Chat. Es folgten einige Telefonate und offenbar fanden sie sich sympathisch genug, um ein erstes Treffen zu vereinbaren. Die Initiative sei aber klar von dem Mann ausgegangen, der seinem eigenen Bekunden nach auf der Suche nach einer festen Beziehung gewesen sei.

Frau schloss sexuelle Aktivitäten aus

Ein erstes Treffen in Gummersbach am Nikolauswochenende brachte dann aber zu Tage, dass die Frau ihre neue Bekanntschaft zwar durchaus nett fand, sexuelle Aktivitäten schloss sie aber explizit aus. Dennoch kam es zu einem weiteren Treffen, dieses Mal in der Troisdorfer Wohnung der Frau. Bei diesem Anlass brachte die 26-Jährige dann nochmal klar zum Ausdruck, dass sie eine Beziehung nicht sehe. Dennoch erwiderte sie aber einen Kuss und umarmte den Abgewiesenen zum Abschied.

Nach einer Dreiviertelstunde telefonierten beide dann erneut miteinander und der junge Mann kündigte an, nach Troisdorf zurückzufahren. Als er erneut vor ihrer Tür stand, ließ sie den Mann wissen, dass er sofort wieder fahren könne, falls er nur wegen Sex gekommen sei. Da der Mann das aber verneinte, stimmte die Frau zu, gemeinsam einen Film zu schauen. Dazu legten sich beide auf ihr Bett, die Frau schlief aber nach ihren Angaben bald ein.

Als sie aufwachte, spürte sie intime Berührungen und wurde von ihrem Besuch auf dessen Bauch gezogen. In der Folge kam es zu den sexuellen Übergriffen, in denen das Gericht eine Vergewaltigung erkannte. Der junge Mann gab an, er sei nicht davon ausgegangen, dass seine Bekanntschaft schlief. Das sei aber wenig überzeugend, so die Vorsitzende. Dem Verurteilten sei eindeutig klar gewesen, dass die 26-jährige keinen Sex haben wollte. Auch das möglicherweise ambivalente Verhalten des Opfers vor der Tat sei, jedenfalls hinsichtlich dessen Zustimmung zu sexuellen Handlungen, nicht ambivalent gewesen.

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