Mutmaßliches Opfer ist Gastronom in Troisdorf Witwe soll Schuldner ihres Ex-Mannes bedroht haben

Bonn · Vor dem Bonner Landgericht muss sich seit Dienstag eine 52-jährige Kölnerin wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Sie soll versucht haben, angebliche Schulden mit Gewalt einzutreiben.

 Justitia wacht über das Rechtswesen. (Symbolbild)

Justitia wacht über das Rechtswesen. (Symbolbild)

Foto: dpa/Ina Fassbender

In der Nacht auf den 22. April 2018 wurde ein Kölner Unternehmer in einem gemeinsam mit seiner Familie bewohnten Haus in Köln-Dünnwald von seinem damals 27-jährigen Stiefsohn im Streit mit einer Deko-Axt erschlagen. Der junge Mann hatte die Tat seinerzeit eingeräumt, er habe seine Mutter vor seinem betrunkenen Stiefvater beschützen wollen, hatte er in dem Verfahren vor dem Kölner Landgericht ausgesagt. Er wurde im Januar 2019 wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Seit diesem Dienstag muss sich die Witwe des Opfers nun wegen versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vor dem Bonner Landgericht verantworten. Sie soll versucht haben, gemeinsam mit einem Bekannten gewaltsam 25.000 Euro von einem Schuldner ihres Ex-Mannes einzutreiben.

Das Opfer soll ein alter Freund des Ex-Mannes gewesen sein

Die Geschichte ist verworren – erst nach und nach kristallisieren sich vor Gericht die Umstände heraus, die das mutmaßliche Opfer, einen früheren Kölner Gastronomen, der mittlerweile eine Kneipe in Troisdorf führt, und die mutmaßliche Täterin verbindet: Der Kölner Unternehmer und er seien alte Jugendfreunde gewesen, sagte der 56-jährige Gastronom als erster und einziger Zeuge des Tages aus. Er habe dessen Lebensgefährtin und spätere Ehefrau aber nie näher kennengelernt. Seine eigene Frau – von der er mittlerweile getrennt lebt – sei aber mit der Angeklagten befreundet gewesen. Der 27-jährige Stiefsohn habe in seinem Lokal ein rundes Jahr als Koch gearbeitet, so der Wirt.

Bei dem Lokal handelte es sich um eine von den beiden Männerfreunden häufiger besuchte Kneipe in Köln-Holweide: Als für das Objekt ein neuer Pächter gesucht wurde, habe der Unternehmer ihm ein Darlehen gewährt, mit dessen Hilfe er damals trotz seiner Arbeitslosigkeit die Gaststätte übernehmen konnte. Über die Rückzahlungsmodalitäten habe man nicht viel geredet: „Mach dir keinen Kopp“, habe sein Kumpel nur immer gesagt. Dafür habe er den Freund im Gegenzug nie „abgedeckelt“, sprich der Unternehmer habe für seinen nicht geringen und regelmäßigen Konsum nichts bezahlen müssen. Auch einige Malerarbeiten im Haus seines wohlhabenden Freundes habe er unentgeltlich durchgeführt. Um welche Summe es genau ging, daran konnte sich der Gastronom als Zeuge allerdings nicht mehr erinnern.

Angebliche Schulden von 25.000 Euro

Das konnte die angeklagte Witwe hingegen sehr gut: 25.000 Euro habe der Bekannte ihrem verstorbenen Mann geschuldet: „Weil er tot war, wollte sich aber kein Mensch mehr an seine Schulden erinnern“, so die 52-Jährige vor Gericht. Sie habe den Schuldner allerdings mitnichten bedroht: Es sei im Rahmen eines Besuchs der neuen Gaststätte in Troisdorf zu einem Streit zwischen ihrem Bekannten, ihr und dem Wirt gekommen. „Die Sache ist einfach eskaliert“, ließ sie das Gericht in einem von Strafverteidiger Carsten Rubarth vorgetragenen Statement wissen.

Der Wirt hingegen fühlte sich „rausgelotst“. Er habe ominöse Anrufe von einem angeblichen Interessenten für sein zum Verkauf stehendes Auto bekommen. Am Tattag habe der Mann wieder angerufen und gesagt, er stehe vor der Türe und wolle sich den Wagen einmal ansehen. Dieser Anfrage sei er ahnungslos nachgekommen und keine „15 Sekunden“, nachdem er den vorgeblichen Kaufinteressenten zum Wagen begleitet hatte, sei die Angeklagte mit einem ihm unbekannten Begleiter aufgetaucht. Das Duo hätte seinen Wagen so vor seinem geparkt, dass er nicht hätte wegfahren können. Nachdem die beiden den Kaufinteressenten rüde weggeschickt hätten, hätte ihn der Mann mit einem Schlagstock geschlagen und in der Türe seines Wagens eingeklemmt.

Als er laut um Hilfe gerufen habe, hätten die beiden den Rückzug angetreten. Sichtbare Verletzungen habe er nicht erlitten, die Schläge seien aber äußerst schmerzhaft gewesen. Wie gut die beiden Männer wirklich befreundet gewesen waren, dürfte für das Gericht noch von Interesse sein: Jedenfalls hatte der Unternehmer den Wirt vor mehreren Jahrzehnten bereits einmal verklagt; damals solle es ebenfalls um ein Darlehen gegangen sein, wie der Zeuge kleinlaut einräumte. Die angeklagte Witwe versucht mittlerweile ebenfalls auf dem Wege einer Zivilklage Geld von dem Wirt zu erstreiten. Mit einem Urteil in dem Strafprozess wird Mitte des Monats gerechnet.

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