Prozess in Bonn Mann soll Ex-Freundin in Troisdorf missbraucht haben

Troisdorf/Bonn · Ein junger Mann steht seit Dienstag wegen Körperverletzung und Vergewaltigung vor dem Bonner Landgericht. Am ersten Prozesstag sagte die Mutter des Opfers aus.

 Der Prozess findet vor dem Bonner Landgericht statt.

Der Prozess findet vor dem Bonner Landgericht statt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Die Vorsitzende Richterin wandte sich gleich zu Beginn des Verfahrens mit einer klaren Ansage an den Angeklagten: Ein Geständnis könne sich nur dann strafmildernd für ihn auswirken, wenn er dem mutmaßlichen Opfer mit seiner Aussage eine Befragung als Zeugin erspare. Vor der dritten Großen Strafkammer am Bonner Landgericht hat am Dienstagmorgen ein Verfahren gegen einen Mann begonnen, der seine 30-jährige ehemalige Freundin Anfang des Jahres erst brutal geschlagen und dann vergewaltigt haben soll.

Das Leben des mutmaßlichen Opfers war bereits früh von männlicher Gewalt geprägt, wie dessen Mutter als Zeugin aussagte. Daher habe sie die Beziehung nach anfänglicher Freude sofort missbilligt, als sie gesehen habe, dass der neue Freund ihre Tochter offenbar des Öfteren schlug. Drei entsprechende Anzeigen der Tochter endeten allerdings jeweils ohne Konsequenzen für den Angeklagten. Die beiden waren rund zwei Jahre lang ein Paar. Schließlich endete die Beziehung aber vor mittlerweile gut anderthalb Jahren.

Über den Grund, aus dem ihre Tochter den Ex dann am Vorabend ihres 30. Geburtstages zu sich einlud, mochte die Mutter als Zeugin nicht spekulieren. Die Anklage geht jedenfalls davon aus, dass der Mann im Laufe der Nacht seine frühere Freundin zum Sex drängte und ihr einen brutalen Faustschlag verpasste, als sie dieser Aufforderung nicht nachkam. Trotz heftiger Gegenwehr soll er die Frau daraufhin vergewaltigt haben.

Die Mutter der Frau schöpfte schnell Verdacht

Als die Mutter ihrer Tochter am nächsten Nachmittag zum Geburtstag gratulieren wollte, schöpfte sie schnell Verdacht: „Der Mama geht’s nicht gut“, habe ihr ihre Enkelin gesagt, die anstelle ihrer Mutter ans Telefon gegangen war. Nachdem sie in die Wohnung ihrer Tochter geeilt war, reichte ein Blick in deren Gesicht, um das Ausmaß der Misshandlung schnell zu erfassen: Die rechte Gesichtshälfte war dick angeschwollen, das rechte Auge konnte das Opfer nicht öffnen. Gemeinsam ging die Familie ins Krankenhaus und zur Polizei.

Offenbar ist die Beweislage erdrückend. Der mutmaßliche Täter soll dank der Gegenwehr seines Opfers diverse Kratzspuren davongetragen haben, zudem wurde in der Wohnung eine abgerissene „Rastalocke“ gefunden. Zu allem Überfluss habe ihre Enkelin zumindest den nächtlichen Streit mitbekommen, so die Zeugin. Sie habe sich dann schlafend gestellt, habe sie ihr nach der Tatnacht berichtet. Der Angeklagte wollte sich trotz der klaren Ansage der Vorsitzenden Richterin zunächst noch nicht zu den Vorwürfen äußern. Sein Anwalt ließ aber durchblicken, dass sich das am nächsten Verhandlungstag ändern könne. Mit einem Urteil wird Mitte Juni gerechnet.

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