Vorfall in Troisdorf Falscher Mönch mit Buttermesser muss nicht in geschlossene Psychiatrie

Troisdorf/Bonn · Ein psychisch Kranker verkleidet sich als Mönch und taucht mit einem Messer an seiner alten Grundschule in Troisdorf auf: Das Gericht konnte bei dem Fall aus 2021 keine Straftat erkennen. So begründet die Richterin ihre Entscheidung.

Strafgesetz in der Anwendung: Im aktuellen Fall war für das Gericht kein Straftatbestand erkennbar. (Symbolbild)

Strafgesetz in der Anwendung: Im aktuellen Fall war für das Gericht kein Straftatbestand erkennbar. (Symbolbild)

Foto: dpa/David Inderlied

Am Morgen des 15. November 2021 klopfte ein ehemaliger Schüler am Eingang zur offenen Ganztagsbetreuung einer Grundschule in Troisdorf. Eine Küchenmitarbeiterin öffnete die Türe nur einen Spalt, staunte aber nicht schlecht über den Anblick, der sich ihr bot: Sie blickte in die Augen eines jungen Mannes, der in eine braune Mönchskutte gehüllt war. Dessen Gemurmel war für die überraschte Frau weitgehend unverständlich – nur an die Worte „Sie ist es nicht“, konnte sie sich später erinnern. Der ungebetene Besucher führte ein stumpfes Schmiermesser bei sich, das die Küchenhilfe aber erst bemerkte, als es hinter ihr zu Boden gefallen war. Der falsche Mönch drehte sich um und ging seiner Wege.

Merkwürdig, aber nicht strafbar

Ein nach Auffassung der Richter der 1. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht zwar merkwürdiger, aber nicht strafbarer Vorfall. “Wir vermochten keine rechtswidrige Tat festzustellen“, sagte die Vorsitzende Richterin Steffi Johann To Settel im Rahmen der Urteilsverkündung am Dienstagmittag. Die Strafkammer hatte nämlich darüber zu befinden, ob der 30-jährige falsche Mönch dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen sei. „Ist er nicht“, befanden die Richter und lehnten den von der Verteidigung letztendlich mitgetragenen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft daher ab.

„Wollte er sie überhaupt treffen?“, fragte Johann To Settel bei der Begründung der Entscheidung. Laut Anklage soll der Beschuldigte das stumpfe Messer nämlich in Richtung des Kopfes der Küchenhilfe geworfen haben und so stand der Vorwurf einer versuchten gefährlichen Körperverletzung im Raum. Dafür sah die Kammer aber schon alleine aufgrund des von der Zeugin erinnerten Satzes keinen Anhalt. Zudem hätten sich die beiden so nahe gegenüber gestanden, dass es fast schwierig geworden wäre, die Frau zu verfehlen. Wahrscheinlicher sei, dass der 30-Jährige aus Frustration darüber, dass ihm nicht die erwartete Person geöffnet hatte, das Buttermesser einfach von sich schmiss.

Diagnose „Paranoide Schizophrenie“

„Er war schwierig, er schrie herum“, beschrieb die Vorsitzende Kindheit und Jugend des Beschuldigten, der bei der Urteilsverkündung nicht anwesend war. Bereits im Alter von neun Jahren sei der Mann mit seinen irrealen Phantasien aufgefallen. Später wurde bei dem Jugendlichen dann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. Die dauerhafte Unterbringung sei aber eine der drastischsten Maßnahmen, die das deutsche Strafrecht vorsehe und daher an hohe Hürden geknüpft. Die Wichtigste: Eine Straftat, im Gesetz Anlasstat genannt. Und die sei hier nicht gegeben. Der Mann lebt derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus, das er – wie die Richterin herausstellte – ohnehin nur äußerst selten verlasse, da er sich dort sicher aufgehoben fühle. Die Verteidigung hingegen war in ihrem Plädoyer mit Zustimmung des Betreuers des Beschuldigten dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung gefolgt.

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